Gutachter: Haftungsbegrenzung im Fall Thomas Cook problematisch

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Die Mindestsumme von 110 Millionen Euro sei trotz Inflation und Wachstum des Reisemarkts seit 1993 nicht angepasst worden, schreibt der Fachbereich Europa in einer Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ob sich daraus möglicherweise ein Haftungsanspruch an den Staat ergebe, sei allerdings nicht abschließend zu beurteilen. Nicht jeder Umsetzungsfehler bedeute automatisch, dass der Staat haften müsse, wenn Verbraucher ihr Geld von der Versicherung nicht zurückbekämen.

Die deutsche Thomas Cook GmbH mit rund 2000 Beschäftigten hatte am 25. September die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Sie sagte mit ihren Marken wie Neckermann, Bucher und Öger sämtliche Reisen für dieses Jahr ab. 140 000 Touristen müssen nun auf Entschädigungen hoffen, für die die Zurich-Versicherung mit einem Volumen von 110 Millionen Euro zuständig ist. Die Versicherung geht allerdings davon aus, dass das Geld bei weitem nicht reicht.

Die Grünen im Bundestag kritisierten eine «Blockadehaltung der Bundesregierung», wenn es um einen ausreichenden Insolvenzschutz bei Pauschalreisen gehe. «Unklar ist, wer jetzt die Rechnung für ihr Debakel zahlen muss», erklärten die Abgeordneten Tabea Rößner und Markus Tressel. Die Bundesregierung bleibe in jedem Fall weiter verantwortlich, weil sie den Reisenden einen ausreichenden Insolvenzschutz versprochen habe.

Der Fachbereich Europa des Bundestags unterstützt, ähnlich wie der Wissenschaftliche Dienst, die Abgeordneten durch Analysen und Gutachten. Seine Arbeiten geben nicht die Auffassung des Bundestags wieder und werden von einem Abgeordneten in Auftrag gegeben. (dpa)


 

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