Keine Entschädigung von Airline für Verspätung wegen Randale

| Tourismus Tourismus

Bei Verspätungen oder Annullierungen von Nachfolgeflügen wegen eines randalierenden Passagiers können Airlines nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von ihrer Entschädigungspflicht befreit sein. Das störende Verhalten könne einen «außergewöhnlichen Umstand» darstellen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um Flüge, die mit der gleichen Maschine durchgeführt werden, wie der des Randalierers (Rechtssache C-74/19).

Hintergrund ist ein Fall in Portugal, bei dem ein Passagier wegen großer Verspätung Entschädigung der portugiesischen Airline TAP fordert. Diese beruft sich jedoch darauf, dass «außergewöhnliche Umstände» vorlagen und sie deshalb keine Entschädigung zahlen muss. Grund für die Verspätung sei, dass die Maschine wegen eines randalierenden Passagiers auf dem vorherigen Flug ungeplant zwischenlanden musste. Der Fluggast habe einen anderen Passagier gebissen und weitere Passagiere sowie das Kabinenpersonal, das ihn beruhigen wollte, angegriffen.

Flugreisende haben in der EU in der Regel dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sich die Ankunft um drei Stunden oder mehr verzögert, der Flug kurzfristig ausfällt oder trotz Buchung kein Platz an Bord ist. Die zugrundeliegende EU-Verordnung gibt es seit 2005. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab: Je nach Entfernung gibt es 250, 400 oder 600 Euro. Betroffene müssen das Geld jedoch selbst von der Fluggesellschaft einfordern. In der Corona-Krise wurden die Passagierrechte zugunsten der Airlines etwas gelockert.

Die Luxemburger Richter stützten am Donnerstag die Argumentation des Unternehmens. Ein Randalierer an Bord, der die Sicherheit bedrohe, sei nicht Teil der normalen Tätigkeit einer Fluggesellschaft. Zudem sei dieses Verhalten nicht beherrschbar, da die Reaktion des Randalierers auf Anweisungen der Besatzung nicht vorhersehbar sei. Auch seien die Möglichkeiten der Crew an Bord eines Flugzeugs eingeschränkt.

Kein «außergewöhnlicher Umstand» läge jedoch vor, wenn die Airline selbst zum Verhalten des Fluggastes beigetragen habe. Gleiches gilt dem Urteil zufolge, wenn es schon vorher Anzeichen für das Verhalten gab und das Unternehmen früher hätte eingreifen können. Dies könne der Fall sein, wenn der Betroffene trotz Verhaltensstörungen an Bord gehen durfte.

Das höchste EU-Gericht betont in seinem Urteil zudem, dass die Airline alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müsse, um die Verspätung der Passagiere so gering wie möglich zu halten. Es müsse eine zumutbare, zufriedenstellende und frühestmögliche andere Beförderung sichergestellt werden. Dazu gehörten auch direkte oder indirekte Flüge, die nicht vom eigenen Unternehmen oder derselben Fluggesellschaftsallianz angeboten werden. Es reiche also nicht aus, dem betroffenen Fluggast einfach den nächsten eigenen Flug anzubieten, der erst einen Tag später ankomme - es sei denn, auf einem anderen Flug sei kein Platz mehr oder dies stelle für die Airline zu dem Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar.

Die Richter betonen zudem, dass das nationale Gericht prüfen müsse, ob tatsächlich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Vorfall an Bord des vorangegangenen Flugs sowie der Verspätung oder Annullierung eines späteren Flugs vorliege. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rund sechs Millionen Menschen besuchen jährlich die wohl berühmteste deutsche Kirche, den Kölner Dom. Bislang war das kostenlos. Für Besucher ändert sich das jetzt - doch es gibt Ausnahmen.

Eine aktuelle Studie von Booking.com verdeutlicht Diskrepanzen zwischen dem Wunsch nach nachhaltigem Reisen und dem tatsächlichen Handeln der verschiedenen Generationen.

Der Tourismus in Rheinland-Pfalz ist mit steigenden Gäste- und Übernachtungszahlen in das Jahr 2026 gestartet. Besonders die Regionen Rheinhessen, Mosel-Saar und Ahr legten im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr zu.

Der Deutsche Reiseverband hat die Bewerbungsphase für den Umweltpreis Ecotrophea 2026 eröffnet. Im Mittelpunkt der diesjährigen Auszeichnung steht die Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen und lokalen Gemeinden.

Eine neue Umfrage belegt, dass 34 Prozent der Deutschen ihren Sommerurlaub aufgrund begrenzter Budgets einschränken oder ganz darauf verzichten müssen. Dabei spielt die laufende Kostenkontrolle für die Mehrheit der Reisenden eine entscheidende Rolle.

Fertitta Entertainment hat eine Vereinbarung zur Übernahme von Caesars Entertainment geschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich laut Unternehmensangaben auf 17,6 Milliarden US-Dollar einschließlich übernommener Schulden.

Tourismusunternehmen rund um den Bodensee ziehen überwiegend eine positive Zwischenbilanz zum Saisonstart 2026. Vor allem Schifffahrt, Freizeitziele und Bergbahnen melden stabile oder steigende Besucherzahlen.

Die Engpässe bei der Kerosinversorgung durch die Straße von Hormus sollen für Passagiere in Deutschland ohne Folgen bleiben. Der Flug in den Urlaub sei garantiert, versichern verschiedene Anbieter.

Trotz Rekord-Übernachtungszahlen 2025 steckt die Tourismuswirtschaft in Niedersachsen in einem Stimmungstief: Vor allem hohe Kosten für Energie und Lebensmittel sorgen viele Betriebe – doch es gibt Ausnahmen.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 83 Prozent der Briten Interesse an Reisen zu literarischen Schauplätzen oder Filmdrehorten haben. Dabei spielen besonders die Identifikation mit Charakteren und die visuelle Präsenz in Medien eine Rolle für die Reiseentscheidung.