Ein Paar aus Schwerin wollte einen ruhigen Urlaub in der Türkei verbringen. Ihr gebuchtes Hotel warb damit, erst ab 17 Jahren zugänglich zu sein. Da vor Ort jedoch jede Menge Tagestouristen mit Kindern und Babys sowie Kinder-Fußballmannschaften ihr Unwesen trieben, zogen die beiden Schweriner vor Gericht. Am Ende einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich.











