Können Ungeimpfte ihren Urlaub stornieren?

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Mit steigenden Omikron-Infektionszahlen wird es für ungeimpfte und genesene Reisende immer komplizierter. Die Liste der Länder, die nur noch Geimpfte einreisen lassen, immer länger. Für die USA und Kanada zum Beispiel gilt das schon länger. Aber auch einige südamerikanische und afrikanische Länder verfahren restriktiv. Was bedeutet das für bereits gebuchte Reisen?

Können ungeimpfte oder genesene Touristinnen und Touristen ihre Urlaube aufgrund geänderter Einreiseregeln problemlos stornieren oder verschieben? Die unbefriedigende Antwort: Das kann man so pauschal nicht sagen. Denn noch habe kein Gericht geklärt, was in diesem Fall reiserechtlich gilt, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Sowieso sei strikt zwischen Pauschal- und Individualreisenden zu unterscheiden. Denn Pauschalreisende sind tendenziell besser abgesichert als Individualreisende.

Individualreisende sollten nicht auf Kulanz setzen

Bei Individualreisenden gelten im Zweifel alleine die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn in den AGB kein Storno- oder Umbuchungsrecht festgelegt sei, was laut Wojtal bei Flügen und Unterkünften häufig der Fall ist, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten in der Regel tragen, selbst wenn sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen können.

Lässt sich zumindest auf die Kulanz der Anbieter bauen? Eher nicht, schätzt Wojtal, weil der Preisdruck oft groß sei. Reisende könnten aber trotzdem versuchen, eine Lösung mit dem Anbieter zu finden - zum Beispiel eine Verschiebung.

Bei Pauschalreisenden gelte es zu bewerten, ob die Verschärfung der Einreiseregeln für Ungeimpfte einem unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umstand gleichkommen, sagt Wojtal. Und das sei juristische Auslegungssache. Wenn es so beurteilt werden sollte, hätten Reisende gute Chancen darauf, ihren gebuchten Urlaub stornieren oder verschieben zu können.

Die Fragen, mit denen sich die Gerichte nach Ansicht Wojtals befassen werden müssen, werden sein: Hätten Verbraucher zum Zeitpunkt der Buchung damit rechnen können, dass sich die Einreiseregeln derart verschärfen? Immerhin sei bereits Jahr drei der Pandemie angebrochen. Und: Ist es Verbraucherinnen und Verbrauchern zuzumuten, den erforderlichen Impfstatus herzustellen, wenn es ihnen möglich ist? Auf höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Thema hofft Wojtal in rund einem Jahr.

Abschluss eines flexiblen Reisevertrags kann sich lohnen

Wer als Ungeimpfter nicht selbst reisen kann, kann beim Veranstalter nachfragen, ob eine Übertragung der Reise auf eine andere Person möglich ist.

Um gar nicht erst in eine schwierige Lage zu kommen, empfiehlt Wojtal Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuell bei der Buchung darauf zu achten, dass diese kurz vor Antritt noch änder- oder stornierbar ist. Das sei zwar meist ein wenig teurer, aber es lohne sich, solche oft als Flextarife bezeichneten Verträge abzuschließen, sagt Wojtal. Eine weitere Möglichkeit sei die kurzfristige Buchung. Aber auch das kann zu empfindlichen Preissteigerungen führen, wenn Reisende in Sachen Ziel und Datum unflexibel sind.

Für alle Reisenden könne sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnen, sagt Wojtal. Diese kommt allerdings erst für die Kosten auf, wenn ein abgesicherter Rücktrittsgrund vorliegt - zum Beispiel eine Erkrankung oder ein Todesfall.

Reisende müssen sich laut Wojtal derzeit grundsätzlich im Klaren darüber sein, dass das Reisen in der Pandemie mit sehr viel mehr Risiken und Unsicherheiten behaftet ist, als sie das aus der Vergangenheit gewohnt waren. (dpa)


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