Koffer weg? Das ist zu tun

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Ankunft am Flughafen, die Koffer rollen vom Gepäck – doch der eigene kommt und kommt nicht. Ärgerlich, wenn der Urlaub so startet. Wichtig ist nun aber, neben dem Koffer nicht auch noch den Kopf zu verlieren. Was nach dem ersten Schreck und Ärger zu tun ist:

Schritt 1: Verlust melden

Stoppt das Gepäckband und der Koffer fehlt immer noch, führt der erste Weg zum Lost-and-Found-Schalter des Flughafens. Dort füllt man einen sogenannten Property Irrgularity Report (PIR) aus und bekommt eine Vorgangsnummer. Das ist der Beleg, dass der Verlust des Gepäcks fristgerecht gemeldet wurde, so die Verbraucherzentrale Hessen.

Außerdem müssen Passagiere der Airline den Verlust melden – am besten direkt vor Ort am Schalter oder online über die Website der Fluggesellschaft. Mitunter braucht es dann auch keine zusätzliche Meldung im Fundbüro, weil man von der Airline direkt die PIR-Nummer bekommt.

Wichtig: Wer auf Pauschalreise ist, muss nach Angaben der Verbraucherschützer auch seinem Reiseveranstalter Bescheid geben, und zwar umgehend: Das ist die Voraussetzung, um später Minderungsansprüche geltend machen zu können (siehe Schritt 5).

Schritt 2: Standort des Koffers teilen

Wer einen Koffer-Tracker zur Ortung nutzt, sieht vielleicht auf seinem Smartphone, wo der Koffer festhängt – und kann das der Airline melden. Bei den Airtag-Trackern von Apple gibt es dafür eigens die Funktion «Objektstandort teilen». Viele Airlines, darunter United, Lufthansa und KLM, unterstützen das inzwischen. Ihnen kann man den Standort-Link des Airtags direkt schicken, etwa über die Kunden-App der Airline.

Auf den Internetseiten der Fluggesellschaften lässt sich auch der Status des vermissten Koffers in der Regel verfolgen – zum Beispiel, ob er gefunden wurde und vielleicht schon auf dem Weg ans Urlaubsziel ist.

Schritt 3: Ersatz besorgen

Unterwäsche, Shampoo, Zahnbürste, frische T-Shirts: Sie darf man sich ersatzweise kaufen und das Geld dafür von der Airline zurückverlangen. Die Belege dafür aufbewahren. Mit dem Nachkaufen sollten Reisende es aber nicht übertreiben – sie müssen nach Angaben der Verbraucherschützer die Kosten so niedrig wie möglich halten.

Schritt 4: Kosten für Ersatzprodukte zurückholen

Das geht in der Regel direkt online bei der Airline – bei der Lufthansa zum Beispiel gibt es eine eigene Webseite für den «Antrag auf Kostenerstattung bei Gepäckproblemen». Dort geben Betroffene die PIR-Nummer, persönliche Daten und Fluginfos ein, und listen konkret auf, was sie gekauft haben. Nachweise, etwa Fotos von Kaufbelegen, können hochgeladen werden.

Schritt 5: Schadenersatz fordern – wenn der Koffer wegbliebt

Längst nicht immer taucht der Koffer wieder auf und wird von der Airline nachgeschickt. Bleibt er länger als drei Wochen verschwunden, gilt er als verloren. Dann muss die Airline den Inhalt des Koffers ersetzen. Es gibt aber eine Haftungshöchstgrenze. Sie liegt laut der Verbraucherzentrale bei aktuell rund 1.900 Euro. Und ersetzt wird der Zeitwert, nicht der Neuwert. 

Auch diese Entschädigungen kann man online geltend machen - bei der Lufthansa etwa geht das über die gleiche Webseite wie bei den Kosten für die Ersatzprodukte (Schritt 4).

Rechtlicher Hintergrund: Diese Airline-Haftungsregeln fürs Gepäck gelten für alle Länder, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben – das sind mehr als 130 Staaten, darunter alle EU-Länder, die USA und Japan. Einige Reiseländer wie Thailand oder die Türkei zählen aber nicht dazu.

Die gute Nachricht: Fliegt man etwa mit einer Airline von Deutschland in die Türkei und auch wieder mit ihr zurück, gelte das Übereinkommen, schreibt das Fluggastrechte-Portal Fairplane.

An der Stelle zwei wichtige Tipps vor dem Abflug:

  • Wenn es um die Frage von Schadenersatz geht, müssen Urlauber im Zweifel nachweisen, was im Koffer war. Darum ist es ratsam, den Inhalt seines Koffers zu fotografieren. Und: Airlines schließen eine Haftung für Bargeld, Schmuck und teure Elektronik im Aufgabegepäck oft aus – das sollte deshalb immer ins Handgepäck.
  • An den Koffer gehören die Kontaktdaten, damit er dem Reisenden zugeordnet werden kann. Gut ist auch, wenn er auffällig gestaltet ist.

Schritt 6: Reisepreis mindern – bei einer Pauschalreise

Kommt der Koffer später oder gar nicht am Reiseziel an, kann das Urlaubserlebnis massiv getrübt sein. Betroffene sollten prüfen, ob sie Minderungsansprüche oder Schadenersatz wegen nutzloser aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen können. Etwa, wenn sie spezielle Ausrüstung im Gepäck hatten, die nun fehlt, sodass sie vor Ort geplante Aktivitäten nicht machen können - Kitesurfen oder Schneeschuhwandern zum Beispiel.

Pro Urlaubstag, an dem der Koffer fehlt, können je nach Einzelfall anteilig 20 bis 50 Prozent Reisepreises gemindert werden, zeigt ein Blick in die Kemptener Tabelle, die Gerichtsurteile zu Reisemängeln zusammenfasst.


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