Kostenfrei stornieren? Was Südafrika-Reisende jetzt wissen müssen

| Tourismus Tourismus

Die Einstufung Südafrikas als Corona-Virusvariantengebiet wirft für Reisende viele Fragen auf: Kann ich bestehende Urlaubsbuchungen kostenfrei stornieren? Habe ich ein Recht auf vorzeitige Rückkehr nach Deutschland? Für die Antworten darauf macht es einen Unterschied, ob man als Individualreisender unterwegs sein möchte oder eine Pauschalreise gebucht hat.

«Bei einer Pauschalreise haben Reisende viel mehr Rechte», sagt Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. «Gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder kann der Anbieter einer gebuchten Pauschalreise nicht für die Sicherheit der Teilnehmer vor Ort sorgen, können Urlauber kostenfrei stornieren.» Gegeben sei dies bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

Was ist mit Reisen im Januar?

Weil sich die Lage in Südafrika angesichts der neuen Virusvariante wahrscheinlich eher verschärfen dürfte, besteht dieses Recht nach Einschätzung Buttlers auch bei Reisen, die nicht jetzt unmittelbar bevorstehen: «Für Januar und Februar würde ich das so sehen.»

Ist die Reise für einen späteren Zeitpunkt gebucht, hätten Betroffene gegebenenfalls noch Chancen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, «wenn die Buchung nicht zu weit zurückliegt», sagt der Verbraucherschützer. Zudem gälten oft kulante Stornobedingungen.  

Pauschalreisende, die bereits vor Ort sind, haben laut Buttler ein Recht, die Reise abzubrechen: «Wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen, muss sich der Anbieter um den Rücktransport kümmern und auch dafür aufkommen.» Nach Schätzungen des Branchenverbandes DRV sind aktuell bis zu 400 Gäste im südlichen Afrika unterwegs, die ihre Tour bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht haben.

Andere Regeln für Individualreisende

Für Indiviualreisende gelten andere Regeln. Haben sie nur einen Flug gebucht, stehen ihre Chancen auf kostenfreie Umbuchungen schlechter – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits im Land sind oder die Reise nach Südafrika erst noch ansteht. «Tritt man den Flug nicht an, verfällt das normale Ticket», sagte Buttler. Anders liege der Fall nur dann, wenn man ein Flex-Ticket mit Umbuchungsoption gekauft habe. 

«Als Individualreisender bin ich selbst verantwortlich», sagte Buttler. «Seitens der Airline besteht keine Verpflichtung, weil sie nicht vertragsbrüchig ist, wenn sie den gebuchten Flug wie vereinbart durchführt.» Wer keine spezielle Corona-Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dem bleibe nur die mögliche Kulanz der Airline. Erst dann, wenn eine Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Einreiseverbots die gebuchte Strecke nicht mehr fliegen darf, könne der Flug für den Reisenden kostenfrei storniert werden.

14 Tage Quarantäne auch für Genesene und Geimpfte

Mit der Erklärung, Südafrika wegen der neu auftretenden Variante B.1.1.529 als Corona-Virusvariantengebiet einzustufen, dürfen Fluggesellschaften laut der geschäftsführenden Bundesregierung ab der Nacht zu Samstag (27. November) nur noch deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland befördern. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich nach Auskunft des Robert Koch-Instituts (RKI) 14 Tage in Quarantäne begeben und können sich nicht vorzeitig durch einen negativen Corona-Test freitesten. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Um in berechtigten Fällen an ihr Geld zu kommen, rät Buttler betroffenen Reisenden dazu, die Ansprüche immer direkt geltend zu machen: «Ich muss dem Anbieter mitteilen, aus welchen Gründen ich die Reise nicht antrete und das Geld zurückfordern.» Anbieter von Pauschalreisen müssten das Geld dann innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten, Fluggesellschaften innerhalb von 7 Tagen.

Wurde eine Reisen online gebucht, lässt sie sich in der Regel im Kundenkonto stornieren, sagt Buttler. «Ich würde parallel noch ein Einwurfeinschreiben verschicken, damit es im Streitfall nachweisbar ist.» Brechen Pauschalreisende den Aufenthalt ab, könnten sie nicht erbrachte Leistungen tageweise umgerechnet zurückverlangen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.