Kostenfrei stornieren? Was Südafrika-Reisende jetzt wissen müssen

| Tourismus Tourismus

Die Einstufung Südafrikas als Corona-Virusvariantengebiet wirft für Reisende viele Fragen auf: Kann ich bestehende Urlaubsbuchungen kostenfrei stornieren? Habe ich ein Recht auf vorzeitige Rückkehr nach Deutschland? Für die Antworten darauf macht es einen Unterschied, ob man als Individualreisender unterwegs sein möchte oder eine Pauschalreise gebucht hat.

«Bei einer Pauschalreise haben Reisende viel mehr Rechte», sagt Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. «Gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder kann der Anbieter einer gebuchten Pauschalreise nicht für die Sicherheit der Teilnehmer vor Ort sorgen, können Urlauber kostenfrei stornieren.» Gegeben sei dies bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

Was ist mit Reisen im Januar?

Weil sich die Lage in Südafrika angesichts der neuen Virusvariante wahrscheinlich eher verschärfen dürfte, besteht dieses Recht nach Einschätzung Buttlers auch bei Reisen, die nicht jetzt unmittelbar bevorstehen: «Für Januar und Februar würde ich das so sehen.»

Ist die Reise für einen späteren Zeitpunkt gebucht, hätten Betroffene gegebenenfalls noch Chancen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, «wenn die Buchung nicht zu weit zurückliegt», sagt der Verbraucherschützer. Zudem gälten oft kulante Stornobedingungen.  

Pauschalreisende, die bereits vor Ort sind, haben laut Buttler ein Recht, die Reise abzubrechen: «Wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen, muss sich der Anbieter um den Rücktransport kümmern und auch dafür aufkommen.» Nach Schätzungen des Branchenverbandes DRV sind aktuell bis zu 400 Gäste im südlichen Afrika unterwegs, die ihre Tour bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht haben.

Andere Regeln für Individualreisende

Für Indiviualreisende gelten andere Regeln. Haben sie nur einen Flug gebucht, stehen ihre Chancen auf kostenfreie Umbuchungen schlechter – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits im Land sind oder die Reise nach Südafrika erst noch ansteht. «Tritt man den Flug nicht an, verfällt das normale Ticket», sagte Buttler. Anders liege der Fall nur dann, wenn man ein Flex-Ticket mit Umbuchungsoption gekauft habe. 

«Als Individualreisender bin ich selbst verantwortlich», sagte Buttler. «Seitens der Airline besteht keine Verpflichtung, weil sie nicht vertragsbrüchig ist, wenn sie den gebuchten Flug wie vereinbart durchführt.» Wer keine spezielle Corona-Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dem bleibe nur die mögliche Kulanz der Airline. Erst dann, wenn eine Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Einreiseverbots die gebuchte Strecke nicht mehr fliegen darf, könne der Flug für den Reisenden kostenfrei storniert werden.

14 Tage Quarantäne auch für Genesene und Geimpfte

Mit der Erklärung, Südafrika wegen der neu auftretenden Variante B.1.1.529 als Corona-Virusvariantengebiet einzustufen, dürfen Fluggesellschaften laut der geschäftsführenden Bundesregierung ab der Nacht zu Samstag (27. November) nur noch deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland befördern. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich nach Auskunft des Robert Koch-Instituts (RKI) 14 Tage in Quarantäne begeben und können sich nicht vorzeitig durch einen negativen Corona-Test freitesten. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Um in berechtigten Fällen an ihr Geld zu kommen, rät Buttler betroffenen Reisenden dazu, die Ansprüche immer direkt geltend zu machen: «Ich muss dem Anbieter mitteilen, aus welchen Gründen ich die Reise nicht antrete und das Geld zurückfordern.» Anbieter von Pauschalreisen müssten das Geld dann innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten, Fluggesellschaften innerhalb von 7 Tagen.

Wurde eine Reisen online gebucht, lässt sie sich in der Regel im Kundenkonto stornieren, sagt Buttler. «Ich würde parallel noch ein Einwurfeinschreiben verschicken, damit es im Streitfall nachweisbar ist.» Brechen Pauschalreisende den Aufenthalt ab, könnten sie nicht erbrachte Leistungen tageweise umgerechnet zurückverlangen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Lufthansa startet ihr neues Servicekonzept FOX auf der Langstrecke. Mit einer Investition von 70 Millionen Euro werden die kulinarischen Angebote und die Ausstattung in allen Reiseklassen, von der Business Class bis zur Economy Class, umfassend erneuert.

Die WHO meldet mehrere Fälle einer Atemwegserkrankung auf einer Atlantik-Kreuzfahrt. Der Virus wird durch Nagetier-Kot übertragen, in seltenen Fällen auch von Mensch zu Mensch.

Im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb öffnen beliebte Berghütten wieder für die Sommersaison. Wo Wanderer jetzt einkehren und die Aussicht genießen können. Ein Überblick zu fünf möglichen Zielen.

Eine aktuelle Expedia-Studie belegt, dass Reisende pro Trip durchschnittlich 500 US-Dollar für Zusatzkäufe ausgeben. Besonders die Generation Z zeigt sich dabei kauffreudig und offen für neue Marken sowie flexible Zahlungsmodelle.

Der südlichste Kanton der Schweiz lockt mit alpiner Bodenständigkeit und italienischem Dolce Vita. Stiller Genuss und aufregender Glamour sind oft nur Minuten voneinander entfernt.

Festsitzenden Passagieren stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Doch was zählt als Erfrischung? Dazu urteilen Gerichte immer wieder. Eine Frage dabei: Was dient noch der Flüssigkeitszufuhr?

Düsseldorf richtet seinen Tourismussektor mit der neuen Strategie „Future of Tourism“ neu aus und setzt verstärkt auf Qualität statt Quantität. Ziel ist es, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste zu steigern.

Eine neue Auswertung zeigt die beliebtesten Radfernwege Deutschlands für das Jahr 2026. Während der Weserradweg seine Spitzenposition verteidigt, zeigt sich ein deutlicher Trend zu Flussradwegen und Routen im süddeutschen Raum.

Das Urlaubsbarometer 2026 zeigt eine ungebrochene Reiselust in Österreich, wobei Sicherheit und Kosten zu den entscheidenden Faktoren bei der Zielwahl werden. Während Italien und Kroatien als Favoriten gelten, gewinnt Künstliche Intelligenz massiv an Bedeutung.

Die Fluggesellschaft Ryanair hat nach eigenen Angaben angekündigt, ihre Berliner Basis zum 24. Oktober 2026 zu schließen. Betroffen sind sieben stationierte Flugzeuge, die an andere Standorte innerhalb Europas verlagert werden sollen. Gleichzeitig soll das Flugangebot im Winterflugplan um 50 Prozent reduziert werden, wie das Unternehmen mitteilt.