Mallorca mit weitreichender Maskenpflicht

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Auf Mallorca und den anderen Baleareninseln soll wegen der Corona-Pandemie eine weitgehende Maskenpflicht in Kraft treten. Damit folgen die Behörden dem Beispiel Kataloniens und der Extremadura. Dort ist das Tragen einer Maske über Mund und Nase praktisch überall außerhalb der eigenen vier Wände bereits Pflicht, auch dann, wenn der Sicherheitsabstand zu anderen Personen gewahrt werden kann.

Auch La Rioja, Navarra und Asturien bereiten eine solche Maskenpflicht vor. Für die Balearen sollte die entsprechende Verordnung noch am Montag im regionalen Gesetzblatt veröffentlicht werden und sofort in Kraft treten, berichteten spanische Medien. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, riskiert demnach ein Bußgeld von 100 Euro. In den ersten Tagen soll es jedoch zunächst nur Ermahnungen geben.

Die Behörden hatten einige Ausnahmen angekündigt. Am Strand, am Pool und beim Essen und Trinken sowie beim Sport dürfe die Maske abgenommen werden, hieß es. Am Partystrand Ballermann auf Mallorca sorgten Hunderte Touristen für Empörung, die am Freitagabend unter Missachtung der Vorsichtsmaßnahmen feierten. Die Gesundheit der Urlauber und der Einheimischen habe Priorität, begründete die Präsidentin der Balearen-Regionalregierung, Francina Armengol, die Maskenpflicht. Das Coronavirus sei immer noch da und es wäre ungerecht, wenn die große Mehrheit, die sich verantwortungsbewusst verhalte, von wenigen Unvorsichtigen gefährdet werde.

Unterdessen stoppte eine Richterin zunächst die für die katalonische Stadt Lleida und sieben umliegende Gemeinden ab Montag bestehenden Ausgangsbeschränkungen. Die von der Regionalregierung Kataloniens angeordnete Maßnahme sei unverhältnismäßig, begründete sie ihre Entscheidung. Wegen steigender Infektionszahlen steht die Region Lleida schon seit einer Woche unter Quarantäne, Fahrten in und aus dem Gebiet sind weitgehend untersagt.

Spanien ist mit knapp 28.400 Corona-Toten und 250.000 Infizierten eines der am schwersten von der Pandemie getroffenen Länder Europas. Landesweit sind die Zahlen seit Mitte Mai stark gesunken. Seit dem Ende der Beschränkungen kommt es aber lokal zu neuen Corona-Ausbrüchen.

Mallorca-Maskenpflicht begründet keinen Stornoanspruch

Die erwartete Maskenpflicht für Mallorca und die anderen Balearen zur Eindämmung von Corona-Infektionen ärgert zwar viele Reisende. Sie können aber nicht allein wegen dieser Regelung Aufenthalte abbrechen oder anstehende Reisen kostenlos stornieren, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.

Ein Recht zu stornieren hätte man nur, «wenn der Aufenthalt, also der Reisevertrag, erheblich beeinträchtigt wäre», erläutert der Jurist. «Die Grenze zur Erheblichkeit ist mit der schlichten Maskentragepflicht aus meiner Sicht noch nicht erfüllt. Das ist eher ein allgemeines Lebensrisiko, das der Reisende ja auch hätte, wenn er in Deutschland zum Beispiel zum Einkaufen geht.»

Gleiches gelte für den Reiseabbruch von Pauschalurlaubern, die bereits vor Ort sind, sowie für die Frage eines Minderungsanspruchs. Urlauber können also nicht wegen einer Maskenpflicht Teile ihrer Reisekosten zurückverlangen. Und sie können auch nicht erwarten, dass der Veranstalter sie vorzeitig deswegen zurück nach Deutschland holt.

Schlupfloch bei vielen Einschränkungen

Es gibt allerdings ein Schlupfloch für Pauschalreisende, die bereits wegen anderer Punkte mit ihrem Reiseverlauf unzufrieden sind - und bei denen eine Maskenpflicht nur die Spitze eines Eisbergs darstellt.

Degott nennt Beispiele für mögliche Einschränkungen, die dabei eine Rolle spielen könnten. Eine solche könnte sich etwa ergeben, wenn statt der gebuchten All-inclusive-Verpflegung mit Büfett wegen der Abstands- und Hygienepflichten ein gesetztes Essen angeboten wird und dies zu langen Warteschlangen vor dem Hotelrestaurant führt.

«Oder der Spa-Bereich im Hotel ist geschlossen, obwohl man ihn bezahlt hat. Wenn sich das kumuliert und dann kommt die allgemeine Maskenpflicht noch obendrauf, dann sind wir deutlich in dem Bereich erhebliche Beeinträchtigung und Rücktrittsrecht», sagt Degott.

Das Vorgehen ist dann das Gleiche bei Pauschalreisemängeln auch sonst: Zuerst muss sich der Reisende beim Veranstalter beschweren und die bemängelten Punkte am besten mit Fotos dokumentieren.

Nun mache es wegen der Maskenpflicht eigentlich wenig Sinn, sich beim Veranstalter zu beschweren, führt der Reiserechtler aus. «Aber trotzdem: Die Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof verlangt, dass man auch bei Sachverhalten, an denen der Veranstalter nichts ändern kann, sich beschwert und Abhilfe verlangt. Wenn es auch nur darum geht, dass der Veranstalter weiß: Da gibt es Ärger.» (dpa)


 

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