Pauschalreisen: Was bei mangelhaften Hotelzimmern gilt

| Tourismus Tourismus

 Es ist ein Klassiker unter den Urlaubsärgernissen: Das Hotelzimmer gefällt nicht. Doch wann darf man ein Neues verlangen? Und wann gibt es nach der Reise sogar Geld vom Veranstalter zurück? Der Reiserechtler Prof. Ernst Führich erklärt anhand verschiedener Gerichtsentscheidungen, was in solchen Fällen bei Pauschalreisen gilt.

Herr Führich, keine schöne Aussicht, eine durchgelegene Matratze oder Risse in den Badfliesen – an einem Hotelzimmer kann einen vieles stören: Was muss ich als Pauschalurlauber hinnehmen und was nicht?

Ernst Führich: Haben Sie eine Pauschalreise – zum Beispiel einen Flug mit Hotel bei einem Reiseveranstalter – gebucht, liegt nur dann ein Reisemangel vor, wenn das Zimmer vor Ort nicht dem Vertragsinhalt entspricht, also etwa der Beschreibung im Prospekt oder auf der Website. Wird dann nicht umgehend Abhilfe geschafft, können Sie den Reisepreis mindern, und zwar anteilig pro betroffenem Tag.

Einige Beispiele: Das Amtsgericht Hamburg gewährte Reisenden bei beschädigtem Bett und Nachtkästchen 5 Prozent Minderung, das Amtsgericht Düsseldorf bei einem Bad ohne Licht und Föhn ebenfalls 5 Prozent. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach in einem Fall bei defekter Balkontüre, Matratze und Schranktüre 17 Prozent zu.

Allgemein kann man sagen: Zimmereinrichtungen müssen stets funktionieren und gereinigt sein, Warmwasser ist Standard. Geringe Strom- und Wasserausfälle sind aber als Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Bei starken Störungen wurden von Gerichten aber auch schon Minderungen von 5 bis 50 Prozent zugesprochen.

Der Veranstalter muss auch für die Heizung einstehen, wobei diese im Süden grundsätzlich nicht Standard ist. Für Kälteperioden muss jedoch Vorsorge getroffen werden, die Mindesttemperatur im Zimmer beträgt 20 Grad. Eine zugesagte Klimaanlage muss nicht nur existieren, sondern auch funktionieren. Ein kurzer Ausfall und Geräusche sind aber hinzunehmen, wenn Schlafen noch möglich ist.

Was ist, wenn man in einem anderen Zimmer als dem gebuchten untergebracht wurde – und etwa der versprochene Balkon mit Meerblick fehlt?

Führich: Hier ist wichtig: Meerblick und Balkon müssen als Sonderwunsch in der Reisebestätigung aufgeführt sein, ein Prospektfoto allein genügt hier nicht. Wenn beides vonseiten des Veranstalters zugesichert wurde, haben die Gerichte in solchen Fällen eine Minderung zwischen 5 und 10 Prozent des Tagespreises gewährt.

Das ist aber nur ein Beispiel: Wird man in einem anderen Zimmer als dem gebuchten untergebracht, kann die Minderung auch viel höher ausfallen. So wurden in einem Fall die schnarchende Oma und zwei Kinder nicht wie gebucht in einem Appartement auf einem Atoll, sondern im Doppelzimmer der Eltern mit Einzelbetten und Couch unterbracht: Das gab 30 Prozent Minderung.

Eine fehlende räumliche Trennung, wenn eigentlich separate Schlafzimmer gebucht wurden, führte in einem anderen Gerichtsentscheid zu einer Minderung um 15 Prozent des gesamten Reisepreises.

Manchmal kommt es auch vor, dass man vor Ort in ein anderes Hotel umgebucht wird – was gilt dann?

Führich: Selbst wenn es nach Standard und Lage eine gleichwertige Ersatzunterkunft ist, liegt ein Reisemangel vor. Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Urteil, dass dann eine Minderung von 10 bis 25 Prozent zu gewähren ist, da die zugesicherte Unterkunft nicht eingehalten wird.

ZUR PERSON: Prof. Ernst Führich ist Mitgründer der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Der Jurist hatte von 1986 bis 2013 den Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, Arbeitsrecht und Reiserecht an der Hochschule Kempten inne. Führich pflegt die Kemptener Reisemängeltabelle, die online kostenfrei abrufbar ist und anhand konkreter Urteile Orientierung gibt, was Reisenden bei bestimmten Urlaubsmängeln an Entschädigung zustehen könnte. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Analyse von RateHawk beleuchtet die Buchungstrends für die Weihnachtssaison. Während in Europa traditionelle Ziele stabil bleiben, verzeichnen Fernreiseziele wie Japan ein dreistelliges Wachstum und neue Destinationen abseits der Metropolen gewinnen an Bedeutung.

Das Evangelische Augustinerkloster in Erfurt ist neuer Markenbotschafter für das Reiseland Thüringen. Warum der traditionsreiche Ort als Symbol für Geschichte, Kultur und Glauben ausgewählt wurde.

Die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel gilt in den Bergen als erster Höhepunkt der Wintersport-Saison. Doch es liegt vielerorts weniger Schnee als sonst. Worauf können sich Skifahrer einstellen? Und wie gehen die Wintersportorte mit dem geringen Niederschlag um?

Der ÖHV-Urlaubsradar prognostiziert eine starke Wintersaison für den Tourismus in Österreich. Drei von vier Reisenden planen ihren Urlaub im Inland, wobei Skifahren und Wellness in den Bundesländern Steiermark, Salzburg und Tirol besonders gefragt sind.

Die Schweiz blickt auf ein ereignisreiches Tourismusjahr 2026. Mit der Eishockey-Weltmeisterschaft, der Eröffnung des TITLIS Tower und exklusiven Hotelprojekten wie der Villa Florhof in Zürich setzt das Land neue Akzente in den Bereichen Sport, Architektur und Gastronomie.

Nach Jahren der Planungs- und Bauarbeiten öffnet das neue Lagunen-Erlebnisbad in Willingen. Was Besucher auf 5.600 Quadratmetern erwartet – und warum das Projekt für die Region so wichtig ist.

Das Flugjahr 2025 ist in Europa von einer zweigeteilten Entwicklung geprägt. Während die Zahl der Flugstreichungen im Vergleich zum Vorjahr laut einer aktuellen Auswertung spürbar zurückgegangen ist, bleibt die Pünktlichkeit eine zentrale Herausforderung für die Branche.

Die Digitalisierung kann das persönliche Gespräch vor Ort nicht ersetzen. Trotz technischer Alternativen steigen die Ausgaben für Geschäftsreisen in Europa massiv an, da Unternehmen physische Präsenz zunehmend als strategisches Instrument nutzen, um in einer volatilen Weltwirtschaft Vertrauen und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Wirtschaftskrise und hohe Kosten ziehen die winterlichen Urlaubs- und Freizeitpläne vieler Menschen in Deutschland in Mitleidenschaft. Jeweils fünfzehn Prozent wollen in der kalten Jahreszeit entweder Urlaubspläne oder Freizeitaktivitäten einschränken. Ein knappes Viertel will die Ausgaben für die Gastronomie reduzieren.

In Rumänien entsteht mit DraculaLand für eine Milliarde Euro ein neuer Gigant der Unterhaltungsindustrie. Das private Großprojekt nahe Bukarest kombiniert einen 160 Hektar großen Themenpark mit 1.200 Hotelzimmern. Die Eröffnung ist für 2027 geplant.