Recht auf Entschädigung: EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

| Tourismus Tourismus

Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein «außergewöhnlicher Umstand» sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser «Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens».

Das auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisierte Unternehmen Airhelp, das auch Partei in dem Rechtsstreit ist, bezeichnete die Entscheidung als «bahnbrechend». «Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt einen neuen Standard dafür, wie Streikfälle behandelt werden, da sie für alle EU-Länder und Fluggesellschaften verbindlich ist.» Der Linke-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne teilte mit, das Urteil stärke nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Arbeitnehmervertreter.

Hintergrund ist ein Streit aus Skandinavien. Ein Fluggast will von einer Fluggesellschaft einen Ausgleich in Höhe von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstreiks in Norwegen, Schweden und Dänemark annulliert wurde. Wegen der mehrtägigen Arbeitsniederlegung seien mehr als 4000 Flüge gestrichen worden, wovon knapp 400 000 Gäste betroffen gewesen seien. Wenn jeder Gast eine pauschale Ausgleichszahlung bekommen hätte, wären laut Fluggesellschaft Kosten in Höhe von knapp 120 Millionen Euro entstanden.

Damit etwas als «außergewöhnlicher Umstand» im Sinne der rechtlichen Grundlagen bezeichnet werden kann, was die Airlines von ihren Entschädigungspflichten entbindet, müssen laut EuGH zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.

Dies müsse aber von Fall zu Fall betrachtet werden. So kann ein Streik ein «außergewöhnlicher Umstand» sein, wenn er von Mitarbeitenden anderer Unternehmen - etwa von Fluglotsen - durchgeführt wird oder die Forderungen der Streikenden nur von staatlichen Stellen erfüllt werden könnten.

Bereits 2018 hatten die obersten EU-Richter geurteilt, dass selbst bei wilden Streiks Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit seien. Hintergrund waren massenhafte Krankmeldungen der Besatzungen von Tuifly. Das Unternehmen hatte laut EuGH überraschend Umstrukturierungen angekündigt, Konflikte mit den Mitarbeitern seien dann nicht ungewöhnlich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die dänische Hauptstadt will nachhaltigen Tourismus fördern. Dafür wurde das Programm CopenPay entwickelt, das es nach zwei Sommerdurchläufen künftig ganzjährig gibt. Wie kann man profitieren?

Kaum öffnet Terminal 3 am Frankfurter Flughafen, schließt Terminal 2. Der Bereich wird grundlegend erneuert und bleibt für einige Jahre außer Betrieb. Für Passagiere soll sich dann viel ändern.

Der Merian Verlag hat in München erstmals seine neuen Branchenpreise an sieben ausgewählte Destinationen, Hotels und Akteure der internationalen Tourismuswirtschaft verliehen. Unter den Preisträgern befinden sich unter anderem die Stadt Göteborg, das Brenners Park-Hotel und die MSC Group.

Eine Umfrage zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Generationen bei der Bewertung der Flugetikette. Während jüngere Passagiere bei Körperhygiene und Smartphone-Nutzung an Bord weitaus toleranter sind, weisen ältere Reisende eine wesentlich geringere Akzeptanz für dieses Verhalten auf.

Eine Auswertung der Gästebefragung T-MONA zeigt, wer im Sommer nach Österreich reist, wie hoch die Ausgaben ausfallen und welche Faktoren bei der Wahl von Reiseziel und Unterkunft eine Rolle spielen.

Schöne Marineschiffe, tolle Flugzeuge, imposanter Zug? Schnell ein Foto gemacht - und dann klicken die Handschellen? Warum Touristen Verbotsschilder im Urlaub unbedingt erst nehmen sollten.

Neue Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen deutliche Unterschiede bei den Kosten für Restaurant- und Hoteldienstleistungen in Europa. Besonders in mehreren südeuropäischen Ländern liegt das Preisniveau deutlich unter dem deutschen Vergleichswert.

Brandgeruch im Tower, Nachtflugverbot ausgesetzt: Am Flughafen München brauchen Reisende zum Ende der Pfingstferien Geduld.

Die Kreuzfahrt ist ein Massengeschäft geworden, auch dank der Rostocker Reederei Aida Cruises. Die Passagierzahlen steigen und steigen. Gleichzeitig setzen neue Auflagen die Branche unter Druck.

UN Tourism registrierte im ersten Quartal 2026 weltweit 307 Millionen internationale Touristenankünfte. Gleichzeitig erwartet die Organisation aufgrund des Nahostkonflikts und steigender Reisekosten eine Abschwächung des Wachstums im weiteren Jahresverlauf.