Reisebüro muss zu Visum umfassend aufklären

| Tourismus Tourismus

Braucht es für das Urlaubsland ein Visum? Darauf müssen Reisebüros ihre Kunden bei Pauschalreisebuchungen deutlich hinweisen – auch dazu, wie lange es ungefähr dauert, das Visum zu erhalten. 

Macht es das nicht und platzt deshalb am Ende der gebuchte Urlaub, muss einem das Reisebüro unter Umständen den Reisepreis zurückzahlen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Köln, über die nun die Fachzeitschrift «Reiserecht aktuell» berichtet.

In dem Prozess hatte ein Mann gegen ein Reisebüro geklagt: Er hatte für sich und seine Familie kurzfristig eine Pauschalreise gebucht – der Abflug sollte zwei Tage später sein. Am Flughafen aber endete der Trip, ehe er richtig begonnen hatte: Wegen fehlender Visa nahm die Airline die Familie nicht mit. 

Der Mann sagte, vom Reisebüro nicht über die Visumspflicht informiert worden zu sein, das Reisebüro widersprach.

Visa-Antrag wäre wohl ohnehin zu kurzfristig gewesen

Das Gericht gab dem Mann recht. Zum einen bestanden nach der Zeugenbefragung Zweifel, ob die Mitarbeiter im Reisebüro den Kunden tatsächlich umfassend aufgeklärt haben. Zum anderen wäre die Zeit wohl ohnehin zu knapp gewesen: Die Bearbeitungszeit für diese Ländervisa betrug demnach im Schnitt zwei bis drei Tage. Damit war unsicher, ob die Familie die Dokumente überhaupt noch rechtzeitig bekommen hätte.

Über all das hätte das Reisebüro im Rahmen der sogenannten Informationspflicht aufklären müssen. «Die ungefähren Fristen», um ein Visum zu erhalten, müssten dabei auch erwähnt werden, heißt es in dem Urteil. Dabei sei vom Normalfall auszugehen und nicht von der kürzestmöglichen Frist. 

Das Reisebüro musste wegen der fehlerhaften Beratung den Reisepreis in Höhe von gut 5.100 Euro zurückzahlen, entschied das Gericht. (Az.: 17 O 139/23)

Längerfristig gebucht? Auf dem Laufenden bleiben

In dem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Generell ist es immer ratsam, dass sich Pauschalurlauber auch selbst über die Einreiseregeln auf dem Laufenden halten – gerade bei Buchungen für länger in der Zukunft liegende Reisen.

Denn ändern sich die Bestimmungen im Zeitraum zwischen Buchung und Abreise, sind Urlauber in der Pflicht, sich darüber zu informieren – sie können und sollten sich dann nicht allein auf das Reisebüro als Vermittler oder auf den Reiseveranstalter verlassen, warnen Verbraucherschützer.

Regeln zur Einreise im Internet

Empfehlenswert ist, einige Wochen vor Urlaubsstart noch einmal die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amtes zu checken – dort sind auch die für die Einreise notwendigen Dokumente aufgeführt. Die Hinweise, die es für jedes Land der Welt gibt, sind in der Regel sehr aktuell. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.