Reiserecht: Stornogebühr für Pauschalurlaub darf nicht zu hoch sein

| Tourismus Tourismus

Verlangt ein Reiseveranstalter die Hälfte des Reisepreises als Stornogebühr, müssen Urlauber das nicht hinnehmen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2142/17 (28)). Demnach ist eine Stornopauschale von 50 Prozent unzulässig, wenn Kunden bis 30 Tage vor Beginn der Reise kündigen.

In dem verhandelten Fall ging es um eine zweiwöchige Reise auf die portugiesische Atlantikinsel Porto Santo für 3219 Euro. Der Kläger hatte 644 Euro angezahlt, musste den Urlaub aber absagen. Der Veranstalter stellte eine Stornorechnung in Höhe von 1609 Euro aus. Das wollte der Urlauber nicht zahlen.

Unwirksame Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Das Gericht gab dem Kläger Recht. Es spiele keine Rolle, dass dem Veranstalter im konkreten Einzelfall angeblich selbst hohe Kosten bei der Fluggesellschaft oder dem Hotel entstanden seien. Stornogebühren müssten pauschal gelten und «repräsentativ für die Gesamtheit der Reisen» sein, die ein Anbieter im Programm hat. Und eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent in den AGB sei nicht wirksam.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 5/2019). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für Gen Z und Millennials sind Geschäftsreisen laut einer Umfrage weit mehr als eine berufliche Anforderung; sie stellen vielmehr eine Gelegenheit zur Aufwertung des Lebensstils dar. Und dafür sind sie auch bereit zu zahlen.

In den Herbstferien werden kaum Strandkörbe an der Ostsee zu finden sein. Dabei sollte ein Erlass den Streit um Aufstellfristen beilegen. Die neuen Regeln seien aber praxisfern, kritisieren Verleiher.

Die touristische Branche in Nordrhein-Westfalen blickt mit gemischten Erwartungen auf die anstehenden Herbstferien. Eine gemeinsame Betriebsbefragung von Tourismus NRW und dem DEHOGA NRW zeigt, dass die Nachfrage momentan heterogen ist, wobei insbesondere Ferienwohnungen und -häuser überdurchschnittlich gut gebucht sind.

Laut einer aktuellen Trendstudie von Hilton verlagert sich der Fokus deutscher Reisender im Jahr 2026 stärker auf emotionale Beweggründe. Diese Reisen sind demnach weniger vom Zielort als vielmehr vom Wunsch nach Erholung, der Wiederverbindung mit Liebsten und der Suche nach bedeutsamen Erlebnissen geprägt.

Der neue Nordsee Tourismus Report 2025 verzeichnet einen signifikanten Rückgang des Besucherinteresses an der deutschen Nordseeküste. Eine erste Hochrechnung für das kommende Jahr deutet auf einen weiteren Rückgang im zweistelligen Bereich hin.

Deutschland hat im aktuellen Anholt Nation Brands Index (NBI) 2025 sein international ausgezeichnetes Image bestätigt. Deutschland bleibt wie in den Vorjahren Spitzenreiter unter den 30 im NBI erfassten europäischen Ländern.

Der aktuelle „Reisetrends 2026”-Report von Skyscanner beleuchtet die Entwicklungen, die das Reisejahr 2026 prägen werden. Die Analyse konzentriert sich auf sieben zentrale Trends sowie die beliebtesten aufstrebenden und preisgünstigsten Destinationen für deutsche Reisende.

Das Reiseportal Urlaubsguru hat seinen jährlichen Trendreport für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Ergebnisse beleuchten neue Trendreiseziele, veränderte Lifestyle-Präferenzen und entscheidende Kriterien im Familienurlaub.

Omio hat seinen jährlichen NowNext '25 Report veröffentlicht. Dieser zeichnet ein Bild des zukünftigen Reiseverhaltens weltweit, von emotionalen Beweggründen über generationsspezifische Vorlieben bis zu gefragten Reisezielen und veränderten Ansprüchen.

Eine TUI-Analyse zeigt eine klare Tendenz zu bewusstem, individuellem Urlaub, wobei fast die Hälfte der Deutschen das meiste Geld im Urlaub für Essen und Trinken ausgibt. Gleichzeitig bleibt der Wunsch nach Planbarkeit hoch.