Reiserecht: Was bei Bränden in der Urlaubsregion zu tun ist

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In vielen Urlaubsregionen in Südeuropa kratzen die Temperaturen an der 40-Grad-Marke, teilweise drohen oder toben Waldbrände. Bei manchen kommt deshalb die Frage auf: Kann und will ich in den betroffenen Regionen überhaupt Urlaub machen?

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Ein Brand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft wäre ein solcher Grund, sagt Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin.

Individualreisende könnten sich nicht darauf verlassen, kostenfrei zu stornieren. Das hänge davon ab, in welchem Land der Anbieter, etwa eine Fluggesellschaft, seinen Sitz hat und welche Gesetze dort gelten, so der Rechtsanwalt. In der Regel würden Urlauber ihr Geld vermutlich nicht wieder sehen. Am besten also schon vorab mit der Option «kurz vorher kostenfrei stornierbar» buchen.

Beginnt die Reise erst in ein paar Wochen, gibt es auch für Pauschalurlauber kein Recht auf kostenlose Stornierung. Karimi rät, allenfalls kurzfristig zu stornieren. Denn es dürfte sich nicht sicher vorhersagen lassen, wann die Feuer gelöscht sein werden.

Im Urlaub bricht ein Feuer aus - was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, gibt es laut Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale Bremen zwei Möglichkeiten: Vertrag kündigen und Heimreise antreten oder Reisepreis mindern.

Den Vertrag kündigen Urlauber am besten, indem sie sich telefonisch an ihren Veranstalter wenden. Der müsse dann klären, wie und von wo aus die Rückreise erfolgt. Das Telefonat gelte als Kündigung. Genauso ist die Frage zu klären, wie diese Heimreise abgesichert ist. Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherschützerin Urlaubern zur eigenen Sicherheit, den Abbruch der Reise auch per E-Mail zu bestätigen.

Möchten Urlauber trotzdem in der Region bleiben, greift Option zwei. Dann kann eventuell der Reisepreis gemindert werden. Und zwar sobald einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung und Unterkunft nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen.

Für Individualreisende gilt (nach deutschem Recht): Sie müssen die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft dann nicht bezahlen, wenn diese nicht erbracht werden. (dpa)


 

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