Reiserechtsurteil: Corona keine versicherte Naturkatastrophe

| Tourismus Tourismus

Haftet eine Reiseabbruchversicherung bei Naturkatastrophen, bedeutet das nicht zwingend, dass Pandemiefolgen auch abgedeckt sind. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: 275 C 23753/20).

Die Versicherung hatte es abgelehnt, bei der coronabedingten Annullierung eines gebuchten Fluges für die Kosten des Ersatzfluges aufzukommen, da sie laut den Versicherungsbedingungen nur für Naturkatastrophen hafte.

Zurecht, entschied das Gericht: Die Corona-Pandemie sei keine Naturkatastrophe im herkömmlichen Sinne - so fehle es ihr etwa an der «typischen unmittelbaren physischen Auswirkung» solcher Katastrophen, wie sie etwa Erdbeben, Lawinen oder Wirbelstürme haben.

Staatliche Schutzmaßnahmen bestimmen Auswirkungen

Bei der Corona-Pandemie sind für die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere das öffentliche Leben, in erster Linie die staatlichen Schutzmaßnahmen ausschlaggebend, die sich auch noch von Land zu Land unterscheiden. Kennzeichnend für eine Naturkatastrophe sei aber, dass sie an jedem Ort die gleichen Auswirkungen hätte, so das Gericht.

Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt. Für eine Reise nach Sri Lanka schloss er eine Reiserücktrittsversicherung ab, die auch eine Reiseabbruchversicherung enthielt. Nach den Versicherungsbedingungen galt deren Versicherungsschutz für Mehrkosten einer nicht planmäßigen Rückreise, wenn am Urlaubsort eine Naturkatastrophe herrscht.

Keine Naturkatastrophe

Die Fluggesellschaft strich aufgrund von coronabedingten Reisebeschränkungen den Rückflug. Daraufhin buchte der Kläger für sich und seinen Begleiter Rückflüge nach Europa in Höhe von gut 3600 Euro und stellte das der Versicherung in Rechnung. Sein Argument: Corona sei eine Naturkatastrophe.

Der Versicherer verweigerte aber die Zahlung - eine Pandemie sei in dem Vertrag nicht aufgezählt. Und um eine Naturkatastrophe handle es sich hier nicht. Das Gericht sah das genauso. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit 2024 verlangt die Lagunenstadt in der Hauptsaison Eintritt von Touristen - anfangs an 29 Tagen. Nächstes Jahr werden es 72 sein. Mehr als zehn Euro pro Tag sollen es aber nicht werden.

Heidelberg in Deutschland, Rom in Europa – diese Reiseziele erreichen in einer Auswertung von Meininger Hotels die höchsten Durchschnittsbewertungen von fünf KI-Modellen. Alle 200 untersuchten Ziele mit Platzierung und Punktzahl im Überblick.

Die deutsche Reisewirtschaft hat im Sommer 2026 mehr Umsatz und Reisende verzeichnet als im Vorjahr. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegten, blieb das Fernreisegeschäft deutlich zurück.

Die Lufthansa steht vor dem Einstieg bei der portugiesischen Fluggesellschaft Tap. Die Regierung in Lissabon wählte den deutschen Luftfahrtkonzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Airline aus, wie Ministerpräsident Luís Montenegro mitteilte.

Kultur ist für viele Deutsche Bestandteil des Urlaubs, aber nur selten der Hauptreisegrund. Eine Studie zeigt, welche kulturellen Angebote Reisende interessieren und welche Rolle das lokale Leben am Urlaubsort spielt.

Deutschland hat in den Sommermonaten 2026 mehr Übernachtungen ausländischer Gäste verzeichnet als im Vorjahr. Damit bestätige der Incoming-Tourismus seine Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Marktumfeld, zog die DZT nun Bilanz.

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Eine Auswertung von Fit Reisen vergleicht Instagram-Beiträge zu 403 zertifizierten Wanderwegen in Deutschland. Der Rothaarsteig führt das Ranking vor dem Moselsteig und dem Heidschnuckenweg an.

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?

Airbnb führt in zehn europäischen Ländern einen sogenannten „Wetterschutz“ ein. Die Versicherung greift, wenn der Niederschlag am Standort der Unterkunft eine festgelegte Schwelle erreicht oder überschreitet.