"Sozial unerwünschtes Verhalten" - Reisende müssen beim Check-in nicht drängeln

| Tourismus Tourismus

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein - diese Faustregel kennen die meisten. Aber was ist, wenn man den Flug dann trotzdem verpasst? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle (vom 24.09.2025 – 11 U 31/25) zeigt, dass der Reiseveranstalter hier eine Verantwortung trägt - und Passagiere nicht drängeln müssen, um ihren Flug zu bekommen. 

Im konkreten Fall sollte der Flug der Betroffenen planmäßig um 6.55 Uhr abheben. Die Reisenden hatten sich ihren Angaben nach um 4.50 Uhr am Flughafen eingefunden, als dort auch mit dem Check-in begonnen wurde. Etwa zehn Minuten später habe ein zweiter Schalter geöffnet. Eingecheckt wurde demnach für zwei Flüge, die kurz nacheinander abheben sollten. 

An beiden Schaltern hätten etwa 150 Passagiere gewartet. Bis die beiden Reisenden eingecheckt waren, sei etwa eine Stunde vergangen. Die Sicherheitskontrolle habe nochmals etwa 50 Minuten gedauert. Als sie weitere 5 Minuten später an ihrem Gate waren, war dieses bereits geschlossen - sie hatten ihren Flug verpasst. 

Die zuständige Airline versagte den beiden darüber hinaus die Umbuchung auf einen späteren Flug, sodass sie in der Konsequenz ihre Reise nicht antreten konnten. Der Fall landete vor Gericht. 

Unerwünschtes soziales Verhalten ist nicht zumutbar

Das Gericht stellte fest, dass die dargestellten Verzögerungen beim Check-in und das daraus resultierende Verpassen des Fluges einen Reisemangel darstellen würden. Grundsätzlich hafte der Veranstalter für den Erfolg einer Reise und trage somit auch das Risiko, wenn etwas nicht gelinge - wie in diesem Fall durch die ungeeignete Organisation der beauftragten Airline. 

Außerdem hob das Gericht hervor, dass die Reisenden ihre Mitwirkungspflichten nicht verletzt hätten - auch Drängeln sei nicht zumutbar gewesen und gelte als «sozial unerwünschtes Verhalten». Außerdem hätten durch den zeitnahen Start beider Maschinen alle Wartenden in derselben Lage gesteckt. Zu guter Letzt verwies das Gericht auf geltendes Europarecht. Laut Fluggastrechteverordnung dürfe der Check-in maximal 45 Minuten in Anspruch nehmen.

Das Gericht wies neben einem Anspruch auf Erstattung des Reisepreises abschließend noch auf die Möglichkeit eines Entschädigungsanspruchs hin - für die vergeblich aufgewendete Urlaubszeit. 

Ein Urteil wurde zunächst nicht gefällt, da die beiden Passagiere ihre Darlegungen noch beweisen müssen, etwa durch geeignete Zeugenaussagen. Das OLG Celle regte zudem einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits an - gegen eine Zahlung von etwa 6.200 Euro an die Betroffenen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die 42. Deutsche Tourismusanalyse zeigt: Die Deutschen verreisen so häufig wie seit 20 Jahren nicht mehr und geben dabei Rekordsummen aus. Trotz Inflation und Krisen bleibt der Urlaub das wichtigste Rückzugsgebiet, wobei Fernreisen und klassische europäische Ziele wie Italien und Frankreich besonders profitieren.

Am Urlaub wird zuletzt gespart: Obwohl die europäische Wirtschaft seit Jahren in der Flaute steckt, kommen mehr Gäste nach Bayern als je zuvor. Sie bleiben im Schnitt jedoch nur kurz.

Eine Airbnb-Umfrage zeigt, dass für die Deutschen Erholung und Naturerlebnisse die wichtigsten Gründe für eine Reise sind. Während die Generation Z vermehrt nach Abenteuer und Selbstreflexion sucht, steht bei älteren Reisenden die Entspannung im Vordergrund.

Die Urlaubsinsel Capri greift gegen das Phänomen des Massentourismus durch: Ab dieser Saison gilt dort für die Größe von Touristengruppen eine Obergrenze. Es gibt auch weitere neue Regeln.

Das Wattenmeer gilt als Naturwunder direkt von Niedersachsens Haustür. Das Land feiert das 40-jährige Bestehen des Nationalparks. Doch angesichts vieler Bedrohungen ist nicht allen zum Feiern zumute.

Gute Schneebedingungen vor Beginn der Winterferien sorgen für reichlich Buchungen im Thüringer Wald. Viele Gastgeber in den Wintersportzentren melden eine hohe Auslastung – in einigen Regionen werden die Betten knapp.

Die TUI Love & Travel Studie beleuchtet die Dynamik deutscher Paare im Urlaub. Von der gemeinsamen Budgetplanung bis zum Einfluss von Social Media liefert die Untersuchung relevante Daten für die touristische Zielgruppenanalyse.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) sichert sich zum sechsten Mal in Folge das Top 100-Siegel. Mit KI-Anwendungen wie der digitalen Reisebegleiterin Emma und fortschrittlichen Daten-Tools behauptet sich die Organisation als Innovationstreiber im deutschen Tourismus.

Ihren Urlaub lassen sich die Deutschen einiges kosten. Besonders stark gestiegen sind laut einer Umfrage die Ausgaben an ihrem beliebtesten europäischen Reiseziel.

Das neue DRV-Reisebürobarometer zeigt eine stabile Umsatzlage im deutschen Reisevertrieb, warnt jedoch vor sinkenden Renditen. Steigende Kosten für Personal und Miete belasten die Ertragslage, weshalb Serviceentgelte und effiziente Prozesse für die wirtschaftliche Stabilität der Reisebüros immer wichtiger werden.