Staatsanwaltschaft München stellt Ermittlungsverfahren zur FTI-Insolvenz ein

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Die Staatsanwaltschaft München hat das Vorermittlungsverfahren zur Insolvenz der FTI Group ergebnislos abgeschlossen. Wie Touristik Aktuell berichtet, haben sich nach Angaben einer Behördensprecherin weder der Anfangsverdacht einer Insolvenzverschleppung noch der eines Eingehungsbetrugs erhärtet. Das strafrechtliche Verfahren gegen die Verantwortlichen des Reisekonzerns sei daher eingestellt worden.

Der Münchner Reisekonzern hatte am 3. Juni 2024 Insolvenz angemeldet und damit eine der größten Unternehmenspleiten in der Geschichte der deutschen Tourismuswirtschaft ausgelöst (Tageskarte berichtete). Von den Folgen waren zehntausende Urlauber und zahlreiche Reisebüros betroffen, die sich mit Rückfragen, Umbuchungen und Reklamationen auseinanderzusetzen hatten.

Justizbehörden prüfen 

Im Anschluss gingen mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft München ein. Unabhängig von diesen Anzeigen sei die Behörde ohnehin zur Prüfung des Falls verpflichtet gewesen, da Insolvenzgerichte die zuständige Staatsanwaltschaft über jede gewerbliche Insolvenz informieren müssen. Die Strafverfolger untersuchen in solchen Fällen routinemäßig, ob Anhaltspunkte für Straftaten wie Insolvenzverschleppung, Betrug oder Verstöße gegen insolvenzrechtliche Vorschriften vorliegen.

Zahlreiche Kunden warten weiterhin

Für viele Betroffene ist das Kapitel der FTI-Insolvenz damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Laut Touristik Aktuell warten nach wie vor mehrere hundert Reisende auf die Erstattung ihrer Ansprüche. Der Deutsche Reisesicherungsfonds, welcher für die Absicherung von Pauschalreisenden zuständig ist, lehne zahlreiche Anträge weiterhin ab, während andere Fälle bislang nicht abschließend bearbeitet seien.


 

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