Strand gesperrt: Diese Rechte haben Urlauber

| Tourismus Tourismus

Ein gesperrter Strand kann unter bestimmten Umständen ein Reisemangel sein. Urlauberinnen und Urlauber könnten dann den Reisepreis anteilig mindern.

Besonders bei hoteleigenen Stränden kann das der Fall sein. Weil sie im Zugriffsbereich des Hotels liegen, beziehungsweise im Zugriffsbereich des Reiseveranstalters, wenn man eine Pauschalreise macht. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott hin.

Voraussetzung dafür, dass der Reiseveranstalter das Risiko für die Strandnutzung trägt: Er muss entsprechende Zusagen gemacht haben – etwa, indem der Strand in der Beschreibung der Reise eindeutig beworben wurde. Degott: «Dann muss dort auch sichergestellt werden, dass die Reisekunden diesen Strand nutzen können, auch was die Rettungsschwimmer angeht.»

Die Rechtslage bei öffentlichen Stränden

Bei öffentlichen Stränden, deren Unterhaltung in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde liegt, sei die Situation anders, so der Fachanwalt aus Hannover. 

Wird der Zugang von öffentlicher Hand verboten, wäre das für den Reiseveranstalter ein nicht zu steuerndes Risiko und der Urlauber müsste es hinnehmen. «Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Reiseveranstalter - fahrlässigerweise - auch hier den Zugang und die Nutzung des Strandes einschließlich der Schwimmmöglichkeit im Meer in der Ausschreibung, und damit vertraglich, zugesichert hätte.» 

Grundsätzlich sind die Aussichten für Minderungsansprüche Degotts Einschätzung zufolge aber gering, wenn öffentliche Strände nicht nutzbar sind.

Wenn das Strandproblem lange bekannt ist

Anders kann der Fall liegen, wenn ein Badeverbot an einem öffentlichen Strand ein Dauerthema werden sollte – etwa wegen einer Algenplage oder längerer Streiks von Rettungsschwimmern. Diese würde in die Informationspflicht des Reiseveranstalters fallen, so Degott. Er müsste Reisende über diese verschlechterte Situation am Urlaubsort vorher informieren. Damit sie die Gelegenheit haben, zu entscheiden, ob das Badeverbot ein ausschlaggebender Grund für sie ist, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Würde der Veranstalter dies nicht tun und würde sich die Strandsituation im Urlaub dann tatsächlich als dramatisch herausstellen, so Degott, «dann könnte vor dem Hintergrund ein Minderungsanspruch wegen Informationspflichtverletzung entstehen.»

Beispiel aus der Praxis - Algen am Traumstrand in der Dom Rep

Das Landgericht Frankfurt am Main sprach Karibikurlaubern im Jahr 2019 eine nachträgliche Minderung des Reisepreises in Höhe von 20 Prozent zu, weil Strand und Meer durch Algen großflächig verschmutzt waren. (Az.: 2-24 O 158/18).

In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus «direkt am Strand». 

Aufgrund der Verschmutzung durch die Algen waren Baden und andere sportliche Aktivitäten aber während des gesamten Urlaubs nicht möglich - ein Reisemangel. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der jährliche Trendreport „Unpack ’26: The Trends in Travel“ der Expedia Group wurde veröffentlicht. Die Studie, die auf internen Daten und einer weltweiten Befragung von 24.000 Reisenden basiert, liefert Einblicke in das künftige Reiseverhalten und identifiziert relevante Trends.

Erstmals seit 20 Jahren ist der Reisepass der Vereinigten Staaten nicht mehr unter den zehn mächtigsten Pässen der Welt. Im aktuellen Henley Passport Index fällt der US-Pass auf den 12. Platz und teilt sich diesen mit Malaysia.

Nach mehr als viereinhalb Jahren sind die Sanierungsarbeiten im Innenhof des berühmten Dresdner Zwingers offiziell beendet. Damit steht das bedeutende barocke Gartenensemble Besuchern wieder als Ganzes offen. 

Die Stadt Palma de Mallorca verschärft die Regeln für den Tourismus. Die Verwaltung der größten Stadt auf Mallorca plant ein umfassendes Verbot für neue Ferienwohnungen sowie für neue Hostels.

Eine TUI-Studie beleuchtet die Rolle der pflanzlichen Ernährung bei der Urlaubsplanung von Vegetariern und Veganern in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass das kulinarische Angebot für diese Zielgruppe einen besonders hohen Stellenwert einnimmt.

Nur 45 Autominuten von der Hauptstadt entfernt entsteht ein neues, nachhaltiges Ferienresort im skandinavischen Stil. Die 45 Ferienimmobilien bieten Wohnflächen zwischen 75 und 98 Quadratmetern. Die Nähe zu Berlin und die Erreichbarkeit des Flughafens BER sollen Touristen locken.

Die Deutschen träumen von Reisen, die große Erlebnisse und Tiefgang versprechen, zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Studie „Reiseträume“ von HolidayCheck. Obwohl es um absolute Sehnsuchtsziele – losgelöst von Budget, Zeit oder Sicherheitsaspekten – ging, landet überraschenderweise das eigene Land auf dem ersten Platz der Bucket List.

Die österreichische Tourismusbranche blickt mit verhaltenem Optimismus auf die kommende Wintersaison 2025/26. Trotz eines weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zeigt eine aktuelle Studie ein stabiles Nachfrageniveau.

Der Deutsche Reiseverband blickt optimistisch auf die kommende Wintersaison 2025/26. Fernreisen und Kreuzfahrten erleben derzeit einen signifikanten Zuwachs. Insgesamt liegt das Umsatzwachstum für den Winter nach Buchungsstand Ende August bei neun Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Für Gen Z und Millennials sind Geschäftsreisen laut einer Umfrage weit mehr als eine berufliche Anforderung; sie stellen vielmehr eine Gelegenheit zur Aufwertung des Lebensstils dar. Und dafür sind sie auch bereit zu zahlen.