Strand gesperrt: Diese Rechte haben Urlauber

| Tourismus Tourismus

Ein gesperrter Strand kann unter bestimmten Umständen ein Reisemangel sein. Urlauberinnen und Urlauber könnten dann den Reisepreis anteilig mindern.

Besonders bei hoteleigenen Stränden kann das der Fall sein. Weil sie im Zugriffsbereich des Hotels liegen, beziehungsweise im Zugriffsbereich des Reiseveranstalters, wenn man eine Pauschalreise macht. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott hin.

Voraussetzung dafür, dass der Reiseveranstalter das Risiko für die Strandnutzung trägt: Er muss entsprechende Zusagen gemacht haben – etwa, indem der Strand in der Beschreibung der Reise eindeutig beworben wurde. Degott: «Dann muss dort auch sichergestellt werden, dass die Reisekunden diesen Strand nutzen können, auch was die Rettungsschwimmer angeht.»

Die Rechtslage bei öffentlichen Stränden

Bei öffentlichen Stränden, deren Unterhaltung in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde liegt, sei die Situation anders, so der Fachanwalt aus Hannover. 

Wird der Zugang von öffentlicher Hand verboten, wäre das für den Reiseveranstalter ein nicht zu steuerndes Risiko und der Urlauber müsste es hinnehmen. «Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Reiseveranstalter - fahrlässigerweise - auch hier den Zugang und die Nutzung des Strandes einschließlich der Schwimmmöglichkeit im Meer in der Ausschreibung, und damit vertraglich, zugesichert hätte.» 

Grundsätzlich sind die Aussichten für Minderungsansprüche Degotts Einschätzung zufolge aber gering, wenn öffentliche Strände nicht nutzbar sind.

Wenn das Strandproblem lange bekannt ist

Anders kann der Fall liegen, wenn ein Badeverbot an einem öffentlichen Strand ein Dauerthema werden sollte – etwa wegen einer Algenplage oder längerer Streiks von Rettungsschwimmern. Diese würde in die Informationspflicht des Reiseveranstalters fallen, so Degott. Er müsste Reisende über diese verschlechterte Situation am Urlaubsort vorher informieren. Damit sie die Gelegenheit haben, zu entscheiden, ob das Badeverbot ein ausschlaggebender Grund für sie ist, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Würde der Veranstalter dies nicht tun und würde sich die Strandsituation im Urlaub dann tatsächlich als dramatisch herausstellen, so Degott, «dann könnte vor dem Hintergrund ein Minderungsanspruch wegen Informationspflichtverletzung entstehen.»

Beispiel aus der Praxis - Algen am Traumstrand in der Dom Rep

Das Landgericht Frankfurt am Main sprach Karibikurlaubern im Jahr 2019 eine nachträgliche Minderung des Reisepreises in Höhe von 20 Prozent zu, weil Strand und Meer durch Algen großflächig verschmutzt waren. (Az.: 2-24 O 158/18).

In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus «direkt am Strand». 

Aufgrund der Verschmutzung durch die Algen waren Baden und andere sportliche Aktivitäten aber während des gesamten Urlaubs nicht möglich - ein Reisemangel. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlins Übernachtungszahlen sinken leicht auf 29,4 Millionen, während München und Hamburg ihr Vorkrisenniveau bereits übertreffen. Visit-Berlin-Chef Kieker und Senatorin Giffey führen die Stagnation auf die mangelnde internationale Anbindung der Hauptstadt zurück und kritisieren auch die Bundesregierung.

Frankreich bleibt das meistbesuchte Urlaubsziel der Welt: 102 Millionen internationale Gäste sorgten 2025 für Rekordeinnahmen – doch beim Umsatz liegt ein Nachbarland vorn.

Trotz fehlender Großevents wie der Fußball-EM: Die Zahl der Gäste in Baden-Württemberg erreicht ein Rekordhoch. Die meisten Touristen im Südwesten kommen weiterhin aus Deutschland. Welche Rolle spielen Übernachtungen?

Absicherungen und 24-Stunden-Hotlines: Reiseveranstalter reagieren auf Pläne zu verschärften Einreisekontrollen. Obwohl die Details noch gar nicht feststehen, sind Touristen verunsichert. Zurecht?

In welchen deutschen Küstenregionen verbringen Urlauber am liebsten eine Auszeit? Schleswig-Holsteins Küsten liegen in der Reise-Gunst deutlich vorn. Doch es gibt etwas Bewegung bei den Marktanteilen.

Der HelloSafe Safety Index 2026 zeigt ein klares Bild der globalen Sicherheitslage: Europa bleibt die stabilste Region für den Tourismus, angeführt von Island und der Schweiz. Deutschland und Österreich sichern sich Plätze in den Top 15.

Eine aktuelle Postbank-Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Deutschen 2026 verreisen wollen, obwohl gestiegene Lebenshaltungskosten viele zum Sparen zwingen. Die Finanzierung erfolgt dabei überwiegend aus Ersparnissen, während Bargeld das bevorzugte Zahlungsmittel bleibt.

Eine aktuelle Analyse der Google-Maps-Bewertungen zeigt, welche europäischen Städte bei Touristen besonders hoch im Kurs stehen. Während Dresden das deutsche Ranking anführt, dominieren osteuropäische Städte wie Plowdiw und Prag den internationalen Vergleich.

Ein Spaziergang auf der zugefrorenen Ostsee, ein von Eis umschlossener Leuchtturm: Die extreme Kälte hat in diesem Jahr für eine ganz besondere Küstenkulisse gesorgt. Zieht das auch mehr Gäste an?

Eine YouGov-Studie im Auftrag des BTW belegt eine stabile Reiselust der Deutschen für 2026. Während klassische Urlaubsformen wie Bade- und Städtereisen dominieren, zeigt sich bei jüngeren Zielgruppen ein wachsendes Interesse an der Kombination von Arbeit und Urlaub. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist das entscheidende Kriterium bei der Buchung.