Streit um Corona-Stornierungen: Verbraucherschützer gewinnen gegen Tui

| Tourismus Tourismus

Das Landgericht Hannover hat die Position von Urlaubern bei Ärger mit der Erstattung von stornierten Reisen in der Corona-Pandemie gestärkt. Das Gericht entschied nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Tui Deutschland es Kunden auf seiner Webseite nicht unangemessen schwer machen darf, nach einer coronabedingten Reiseabsage Erstattungsansprüche geltend zu machen, wie die Verbraucherschützer am Mittwoch berichteten. (Az. 13 O 186/20).

Die Corona-Informationen auf der Webseite müssen dem Anerkenntnisurteil zufolge den Hinweis enthalten, dass Kunden Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises haben. Dieser Hinweis war nach Angaben der Verbraucherschützer zunächst derart versteckt, dass er kaum auffindbar gewesen sei.

Tui betonte, man habe als erstes großes Reiseunternehmen einen transparenten und digitalen Prozess für die Erstellung von Reiseguthaben mit Extrabonus beziehungsweise die Auszahlung von stornierten Reisen eingerichtet. «Dies war auch im Internet der Fall, nichtsdestotrotz haben wir im Oktober dem Urteil entsprechend die Internetseite angepasst.»

Vzbv-Vorstand Klaus Müller kritisierte dagegen: «Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten.» Die Webseiten vermittelten oft den Eindruck, als hätten Kunden nur die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Umbuchung. «Tatsächlich ist der Erstattungsanspruch nach dem Gesetz vorrangig.»

Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben seit April 2020 ein Dutzend Reiseveranstalter und Fluggesellschaften abgemahnt, weil sie ihre Kunden auf «unzulässige Weise» davon abhielten, ihr Recht auf Erstattung des Reisepreises einzufordern. Fünf weitere Verfahren wurden demnach durch die Abgabe von Unterlassungserklärungen der betroffenen Unternehmen abgeschlossen. Sechs Klagen seien noch vor Gericht anhängig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Jahr 2023 haben so viele Menschen wie noch nie auf Campingplätzen in Deutschland übernachtet. Rund 42,3 Millionen Gästeübernachtungen verzeichneten die Campingplätze hierzulande im vergangenen Jahr. Das waren 5,2 Prozent mehr Übernachtungen als im Jahr 2022 und 18,2 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019.

Eine aktuelle globale Auswertung von SAP-Concur-Daten zeigt, dass Mitarbeiterausgaben von 2019 bis 2023 insgesamt um 17 Prozent gestiegen sind, in Deutschland sogar um 19 Prozent. Übernachtungen und Bewirtungen zählen zu den häufigsten Mitarbeiterausgaben.

Ein Urlaubsflug hat vergangene Woche am Frankfurter Flughafen einen Großeinsatz von Rettungskräften ausgelöst. Mehrere Medien hatten von 70 Betroffenen berichtet. Passagiere des Fluges erhoben im Anschluss Vorwürfe gegen die Crew.

Ein Campingportal hat die Preise von über 20.000 europäischen Campingplätzen in 34 Ländern ausgewertet. War Camping in der Schweiz in den Vorjahren an der Spitze des Preis-Rankings, so gilt Italien in 2024 als teuerstes Campingland.

Mit dem Boot über Bayerns Flüsse zu fahren, ist im Frühling oder Sommer ein beliebter Sport. Doch an manchen Orten in Franken kollidiert das Freizeitvergnügen mit Naturschutz oder Sicherheitsrisiken. Das sorgt für Streit.

Im Mai können sich Arbeitnehmer:innen auf eine Reihe an Feiertagen freuen: Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam. Wer die Brückentage im Mai für eine Flugreise nutzen möchte, sollte sich aber auf Verspätungen und Ausfälle einstellen.

Viele Fähren gleichen bei der Ausstattung kleinen Kreuzfahrtschiffen, wie eine Auswertung der 50 beliebtesten Fährverbindungen ergeben hat. Die Ergebnisse zeigen, wo Reisende besonders komfortabel und preiswert mit der Autofähre in den Urlaub kommen.

Mit einer höheren Ticketsteuer will die Bundesregierung ab dem 1. Mai Milliardenlöcher im Haushalt stopfen. Das bleibt nicht ohne Folgen für Branche und Urlauber.

Nach elf Jahren Arbeit, über 150.000 Arbeitsstunden und über 5.000.000 Euro Baukosten wurde am 25. April 2024 im Beisein von Fürst Albert II, Fürstin Charlène, sowie Prinz Jaques und Prinzessin Gabriella der neue Monaco-Abschnitt im Miniatur Wunderland eröffnet. Das Wunderland in Hamburg zählt zu den meistbesuchten touristischen Orten in Deutschland.

Die meisten Reisenden bestätigen, dass nachhaltiges Reisen für sie wichtig ist. Bei der Planung oder Buchung ist es jedoch nicht das Hauptkriterium. Rund ein Drittel der Deutschen berichtet sogar, dass sie es leid sind, ständig vom Klimawandel zu hören.