In der Tourismusbranche wird der Ruf nach weiteren Lockerungen von Beschränkungen lauter. Insbesondere die Aufhebung des Einreiseverbots für Tagestouristen werde vielfach artikuliert, sagte der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, der Deutschen Presse-Agentur. Zwar habe das Verbot von Tagestouristen dazu beigetragen, überfüllte Orte oder Strände im Nordosten in diesem Sommer zu verhindern und so die Infektionsgefahr zu verkleinern. Im Ortsbild vieler Kommunen, in Geschäften und in der Gastronomie sei deren Fehlen aber deutlich zu bemerken, gerade da, wo das Kennenlernen einer Stadt mit Einkaufen und Einkehren verbunden sei.
Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Nord in Rostock, Kay-Uwe Teetz, schloss sich der Forderung an. Die Händler, die in den vergangenen Monaten durch die Corona-Krise schon schwer in Mitleidenschaft gezogen worden seien, spürten das Fehlen der Tagesgäste deutlich. Eine Aufhebung wäre aus seiner Sicht ein weiterer Schritt in die Normalität.
Schätzungen zufolge kamen in den Hochsaisons der vergangenen Jahre zwischen 100 000 und 150 000 Tagesgäste pro Tag aus anderen Bundesländern meist in die touristischen Zentren des Landes. Bei etwa 30 Euro Ausgaben pro Tag und Gast sei so mit Einnahmeausfällen im Bereich von drei bis fünf Millionen Euro täglich zu kalkulieren.
Vor dem nächsten Zusammentreffen des Kabinetts am 4. August, bei dem es um weitere Lockerungen geht, würden in der Branche verschiedene Vorschläge diskutiert, sagte Woitendorf. Diese reichten von einem vollkommenen Wegfall der Beschränkungen bis hin zu differenzierten Lösungen. So könnten Tagesausflüge zunächst beispielsweise auf Menschen aus benachbarten Bundesländern beschränkt werden. «Solch differenzierte Lösungen könnten einen guten Wiedereinstieg bedeuten.» Wenn es nicht gut gehe, müssten einzelne Maßnahmen auch wieder zurückgedreht werden. «Die Aufgabe liegt im Managen der Situation.»
Tagesgäste seien keine graue anonyme Masse. Sie kämen in Bereiche, wo die Kontakte erfasst werden. Beispiele dafür seien Gaststätten. Auch in Museen oder Freizeitparks könnten sie ihre Daten hinterlassen. (dpa)