"Uber Black" bleibt in Deutschland verboten

| Tourismus Tourismus

Der Limousinenservice "Uber Black" darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine taxiähnlichen Fahrten anbieten. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „Uber Black“ unzulässig ist.

Der mittlerweile in Deutschland eingestellte Dienst Uber Black der in den Niederlanden ansässigen Uber B.V. bot einen Limousinenservice an, bei dem Mittels App die Fahrgäste einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer bestellen konnte. Uber vermittelte den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma und wickelte den Zahlungsverkehr für das jeweilige Unternehmen selbst ab.

Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen in Deutschland mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Dagegen können Fahrgäste den Fahrern von Taxen unmittelbar Fahraufträge erteilen. Die Bedingung, dass Fahraufträge für Mietwagen zunächst am Betriebssitz des Unternehmers eingehen müssen, ist demnach nicht erfüllt, wenn der Fahrer den Fahrauftrag unmittelbar erhält, auch wenn das Unternehmen, das den Mietwagen betreibt, zugleich unterrichtet wird.

In dieser Auslegung ist sie die Vorschrift gegenüber den Mietwagenunternehmen und der Beklagten eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelung. Sie ist zum Schutz des Taxiverkehrs gerechtfertigt, für den - anders als für Mietwagenunternehmen - feste Beförderungstarife gelten und ein Kontrahierungszwang besteht. Was so viel bedeutet wie: Uber Black bleibt in Deutschland verboten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Als erste Stadt der Welt verlangt Venedig jetzt Eintritt: Wer ein paar Stunden zwischen Markusplatz und Rialtobrücke verbringen will, muss zahlen. Die Tourismusbranche beobachtet das genau.

Amsterdam will die Hälfte der anlegenden Flusskreuzfahrtschiffe streichen. Innerhalb von fünf Jahren solle die Zahl der Schiffe, die in der Stadt anlegen dürfen, halbiert werden. Die Stadt schätzt, dass dadurch pro Jahr rund 270 000 Touristen weniger die Stadt besuchen werden. 

 

Mehr als 11 Millionen verkaufte Tickets, von vielen als Tarifrevolution gefeiert: Das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr wird bald ein Jahr alt. Seit dem 1. Mai 2023 kann es bundesweit im Nah- und Regionalverkehr genutzt werden. Der monatliche Preis liegt in der Regel bei 49 Euro - aber wie lange noch?

Der Reisekonzern FTI wechselt den Besitzer und soll frisches Kapital bekommen. Das in der Corona-Krise in Bedrängnis geratene Unternehmen sieht darin die Grundlage für Wachstum.

Vom Flughafen Hahn hat Billigflieger Ryanair den deutschen Markt aufgerollt. Auch 25 Jahre später spielt der Hunsrück-Flughafen noch eine Rolle in der Strategie der Iren.

Tourismus ist für Spanien überlebenswichtig. Trotzdem wächst vielerorts im Lande der Verdruss gegenüber den stetig zunehmenden Besuchermassen. Betroffen ist nun auch eine einstige «Friedensoase».

Wer in diesem Jahr hierzulande ein Ferienhaus mietet, darf einer Umfrage zufolge mit weitgehend stabilen Preisen rechnen. Weniger als die Hälfte der Ferienhausvermieter erhöht einer Umfrage zufolge in diesem Jahr die Preise. 90 Prozent der Vermieter rechnen mit gleich vielen oder mehr Buchungen als im Vorjahr.

Bereits zum 20. Mal verleiht der Deutsche Tourismusverband den Preis an Projekte, die neue Ideen im Tourismus umsetzen und als Innovationsmotor gesehen werden. Der Fokus liegt auch in diesem Jahr auf Nachhaltigkeit.

Für viele beginnt mit der warmen Jahreszeit auch die Freizeitparksaison – doch wohin nur am besten? Um die Entscheidung zu erleichtern, hat das Online-Reiseportal kurz-mal-weg.de 92 Freizeitparks in Deutschland nach ihrer Social-Media-Beliebtheit bewertet.

In der Filmreihe «Planet der Affen» übernehmen Affen die Herrschaft über die Erde. Science Fiction. Oder? In der Stadt Lop Buri in Thailand scheint die Zukunftsvision schon Wirklichkeit zu sein.