"Uber Black" bleibt in Deutschland verboten

| Tourismus Tourismus

Der Limousinenservice "Uber Black" darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine taxiähnlichen Fahrten anbieten. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „Uber Black“ unzulässig ist.

Der mittlerweile in Deutschland eingestellte Dienst Uber Black der in den Niederlanden ansässigen Uber B.V. bot einen Limousinenservice an, bei dem Mittels App die Fahrgäste einen hochklassigen Mietwagen samt Fahrer bestellen konnte. Uber vermittelte den Fahrauftrag an eine Mietwagenfirma und wickelte den Zahlungsverkehr für das jeweilige Unternehmen selbst ab.

Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen in Deutschland mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Dagegen können Fahrgäste den Fahrern von Taxen unmittelbar Fahraufträge erteilen. Die Bedingung, dass Fahraufträge für Mietwagen zunächst am Betriebssitz des Unternehmers eingehen müssen, ist demnach nicht erfüllt, wenn der Fahrer den Fahrauftrag unmittelbar erhält, auch wenn das Unternehmen, das den Mietwagen betreibt, zugleich unterrichtet wird.

In dieser Auslegung ist sie die Vorschrift gegenüber den Mietwagenunternehmen und der Beklagten eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelung. Sie ist zum Schutz des Taxiverkehrs gerechtfertigt, für den - anders als für Mietwagenunternehmen - feste Beförderungstarife gelten und ein Kontrahierungszwang besteht. Was so viel bedeutet wie: Uber Black bleibt in Deutschland verboten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Lufthansa startet ihr neues Servicekonzept FOX auf der Langstrecke. Mit einer Investition von 70 Millionen Euro werden die kulinarischen Angebote und die Ausstattung in allen Reiseklassen, von der Business Class bis zur Economy Class, umfassend erneuert.

Die WHO meldet mehrere Fälle einer Atemwegserkrankung auf einer Atlantik-Kreuzfahrt. Der Virus wird durch Nagetier-Kot übertragen, in seltenen Fällen auch von Mensch zu Mensch.

Im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb öffnen beliebte Berghütten wieder für die Sommersaison. Wo Wanderer jetzt einkehren und die Aussicht genießen können. Ein Überblick zu fünf möglichen Zielen.

Eine aktuelle Expedia-Studie belegt, dass Reisende pro Trip durchschnittlich 500 US-Dollar für Zusatzkäufe ausgeben. Besonders die Generation Z zeigt sich dabei kauffreudig und offen für neue Marken sowie flexible Zahlungsmodelle.

Der südlichste Kanton der Schweiz lockt mit alpiner Bodenständigkeit und italienischem Dolce Vita. Stiller Genuss und aufregender Glamour sind oft nur Minuten voneinander entfernt.

Festsitzenden Passagieren stehen Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Doch was zählt als Erfrischung? Dazu urteilen Gerichte immer wieder. Eine Frage dabei: Was dient noch der Flüssigkeitszufuhr?

Düsseldorf richtet seinen Tourismussektor mit der neuen Strategie „Future of Tourism“ neu aus und setzt verstärkt auf Qualität statt Quantität. Ziel ist es, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste zu steigern.

Eine neue Auswertung zeigt die beliebtesten Radfernwege Deutschlands für das Jahr 2026. Während der Weserradweg seine Spitzenposition verteidigt, zeigt sich ein deutlicher Trend zu Flussradwegen und Routen im süddeutschen Raum.

Das Urlaubsbarometer 2026 zeigt eine ungebrochene Reiselust in Österreich, wobei Sicherheit und Kosten zu den entscheidenden Faktoren bei der Zielwahl werden. Während Italien und Kroatien als Favoriten gelten, gewinnt Künstliche Intelligenz massiv an Bedeutung.

Die Fluggesellschaft Ryanair hat nach eigenen Angaben angekündigt, ihre Berliner Basis zum 24. Oktober 2026 zu schließen. Betroffen sind sieben stationierte Flugzeuge, die an andere Standorte innerhalb Europas verlagert werden sollen. Gleichzeitig soll das Flugangebot im Winterflugplan um 50 Prozent reduziert werden, wie das Unternehmen mitteilt.