Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?

| Tourismus Tourismus

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. "Entscheidend ist, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde", erklärt R+V-Juristin Céline-Estelle Zinkel.

Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen. "Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen", rät Zinkel.

Außenansicht meist erlaubt

Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das "Panoramarecht". Das heißt, solche Fotos dürfen meist veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht.

"Die Aufnahme muss zudem von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen", betont Céline-Estelle Zinkel. "Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs."

Andere Regeln in Gebäuden

Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht werden. "Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten", fasst Zinkel zusammen.

Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland - etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche. Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat nutzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.
  • Keine heimlichen Aufnahmen machen - besonders nicht am Strand, am Pool oder in FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.
  • Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.
  • Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren - besonders nicht im Ausland.
  • Urlaubsbilder lieber erst öffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist. Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Uber will weltweit rund 3.300 Arbeitsplätze streichen. Besonders Führungskräfte sollen von dem Konzernumbau betroffen sein, während Mittel unter anderem in Fahrdienste, Essenslieferungen und Robotaxis fließen sollen.

Zwei Küsten, viele Seen, sattes Grün und sanfte Hügel. Nicht zu heiß und nur manchmal nass. Schleswig-Holstein gefällt Urlaubern. Doch ein Selbstgänger ist das nicht, wie die Halbjahresbilanz zeigt.

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.