Veranstalter dürfen Preise für Pauschalreisen nachträglich anheben

| Tourismus Tourismus

Der gebuchte Reisepreis gilt - oder? Nicht unbedingt, wie das Europäische Verbraucherzentrum erklärt. Unter gewissen Bedingungen können Veranstalter den Pauschalreisepreis auch nach der Buchung anheben, ohne dass dafür eine Zustimmung nötig wäre, und zwar um bis zu acht Prozent. Bei einem Reisepreis von 5000 Euro wären das also maximal 5400 Euro, auf die erhöht werden könnte.

Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen: So muss der Vertrag mit dem Veranstalter eine Preisanpassungsklausel enthalten. Diese muss nicht nur beschreiben, wann eine Anhebung vorgesehen ist, sondern auch Umstände benennen, unter denen eine nachträgliche Senkung des Reisepreises vorgesehen ist.

Gibt es so eine Klausel, müssen Reisende laut den Verbraucherschützern darüber vor Vertragsabschluss mit einem Formblatt informiert werden.

Rechtzeitige Info und transparente Aufschlüsselung gefordert

Sind diese Voraussetzungen gegeben, gilt im Falle einer Preiserhöhung: Sie muss Urlaubern mindestens 21 Tage vor Abreise mitgeteilt werden. Der Veranstalter muss darüber hinaus transparent darstellen, wie sich der neue Preis berechnet - etwa, ob das Kerosin fürs Fliegen viel teurer geworden ist, Hafen- oder Flughafengebühren gestiegen sind oder sich die Wechselkurse zu anderen Währungen sehr ungünstig verändert haben.

Das sei wichtig, denn andere Kostensteigerungen dürften gar nicht auf den Kunden umgelegt werden, so das Verbraucherzentrum.

Wann die nachträgliche Erhöhung unwirksam sein kann

Gut zu wissen, in der Praxis aber womöglich nicht so einfach zu belegen: Sind solche Kostensteigerungen für den Veranstalter schon bei der Buchung absehbar gewesen, könnten Reisende die Zahlung verweigern. Das gilt ebenfalls, wenn eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist - etwa, wenn eine Preisanpassungsklausel fehlt.

Waren all diese Bedingungen indes gegeben, wird eine nachträgliche Erhöhung auch ohne Zustimmung der Reisenden wirksam, so die Verbraucherschützer.

Was bei Erhöhungen von mehr als acht Prozent gilt

Auch Preissteigerungen von mehr als acht Prozent sind möglich - dann muss der Veranstalter seine Kunden allerdings ausdrücklich darüber informieren. Er muss eine Frist setzen, in der man die Erhöhung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt.

Erhält man so ein Schreiben, sollte man es auf keinen Fall einfach ignorieren: Denn äußert man sich nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Erhöhung als angenommen, warnen die Verbraucherschützer. Wer den erhöhten Preis nicht akzeptieren möchte, sollte daher umgehend reagieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fünf Projekte stehen im Finale des Deutschen Tourismuspreises 2026. Bis zum 4. November 2026 um 18 Uhr können Interessierte online darüber abstimmen, welches der nominierten Vorhaben den ADAC-Publikumspreis erhält.

Seit 2024 verlangt die Lagunenstadt in der Hauptsaison Eintritt von Touristen - anfangs an 29 Tagen. Nächstes Jahr werden es 72 sein. Mehr als zehn Euro pro Tag sollen es aber nicht werden.

Heidelberg in Deutschland, Rom in Europa – diese Reiseziele erreichen in einer Auswertung von Meininger Hotels die höchsten Durchschnittsbewertungen von fünf KI-Modellen. Alle 200 untersuchten Ziele mit Platzierung und Punktzahl im Überblick.

Die deutsche Reisewirtschaft hat im Sommer 2026 mehr Umsatz und Reisende verzeichnet als im Vorjahr. Während Mittelmeerziele und Kreuzfahrten zulegten, blieb das Fernreisegeschäft deutlich zurück.

Die Lufthansa steht vor dem Einstieg bei der portugiesischen Fluggesellschaft Tap. Die Regierung in Lissabon wählte den deutschen Luftfahrtkonzern als bevorzugten Partner für den Erwerb von 44,9 Prozent der staatlichen Airline aus, wie Ministerpräsident Luís Montenegro mitteilte.

Kultur ist für viele Deutsche Bestandteil des Urlaubs, aber nur selten der Hauptreisegrund. Eine Studie zeigt, welche kulturellen Angebote Reisende interessieren und welche Rolle das lokale Leben am Urlaubsort spielt.

Deutschland hat in den Sommermonaten 2026 mehr Übernachtungen ausländischer Gäste verzeichnet als im Vorjahr. Damit bestätige der Incoming-Tourismus seine Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Marktumfeld, zog die DZT nun Bilanz.

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Eine Auswertung von Fit Reisen vergleicht Instagram-Beiträge zu 403 zertifizierten Wanderwegen in Deutschland. Der Rothaarsteig führt das Ranking vor dem Moselsteig und dem Heidschnuckenweg an.

Ein Ehepaar verpasst wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug. Nach einem Urteil steht fest: Es bleibt auf den Kosten für den Ersatzflug sitzen. Wieso entschied das Gericht so?