Veranstalter dürfen Preise für Pauschalreisen nachträglich anheben

| Tourismus Tourismus

Der gebuchte Reisepreis gilt - oder? Nicht unbedingt, wie das Europäische Verbraucherzentrum erklärt. Unter gewissen Bedingungen können Veranstalter den Pauschalreisepreis auch nach der Buchung anheben, ohne dass dafür eine Zustimmung nötig wäre, und zwar um bis zu acht Prozent. Bei einem Reisepreis von 5000 Euro wären das also maximal 5400 Euro, auf die erhöht werden könnte.

Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen: So muss der Vertrag mit dem Veranstalter eine Preisanpassungsklausel enthalten. Diese muss nicht nur beschreiben, wann eine Anhebung vorgesehen ist, sondern auch Umstände benennen, unter denen eine nachträgliche Senkung des Reisepreises vorgesehen ist.

Gibt es so eine Klausel, müssen Reisende laut den Verbraucherschützern darüber vor Vertragsabschluss mit einem Formblatt informiert werden.

Rechtzeitige Info und transparente Aufschlüsselung gefordert

Sind diese Voraussetzungen gegeben, gilt im Falle einer Preiserhöhung: Sie muss Urlaubern mindestens 21 Tage vor Abreise mitgeteilt werden. Der Veranstalter muss darüber hinaus transparent darstellen, wie sich der neue Preis berechnet - etwa, ob das Kerosin fürs Fliegen viel teurer geworden ist, Hafen- oder Flughafengebühren gestiegen sind oder sich die Wechselkurse zu anderen Währungen sehr ungünstig verändert haben.

Das sei wichtig, denn andere Kostensteigerungen dürften gar nicht auf den Kunden umgelegt werden, so das Verbraucherzentrum.

Wann die nachträgliche Erhöhung unwirksam sein kann

Gut zu wissen, in der Praxis aber womöglich nicht so einfach zu belegen: Sind solche Kostensteigerungen für den Veranstalter schon bei der Buchung absehbar gewesen, könnten Reisende die Zahlung verweigern. Das gilt ebenfalls, wenn eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist - etwa, wenn eine Preisanpassungsklausel fehlt.

Waren all diese Bedingungen indes gegeben, wird eine nachträgliche Erhöhung auch ohne Zustimmung der Reisenden wirksam, so die Verbraucherschützer.

Was bei Erhöhungen von mehr als acht Prozent gilt

Auch Preissteigerungen von mehr als acht Prozent sind möglich - dann muss der Veranstalter seine Kunden allerdings ausdrücklich darüber informieren. Er muss eine Frist setzen, in der man die Erhöhung annimmt oder vom Vertrag zurücktritt.

Erhält man so ein Schreiben, sollte man es auf keinen Fall einfach ignorieren: Denn äußert man sich nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Erhöhung als angenommen, warnen die Verbraucherschützer. Wer den erhöhten Preis nicht akzeptieren möchte, sollte daher umgehend reagieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.

Streit ums Handgepäck: Das Oberlandesgericht in Hamm kippt die Ein-Stück-Regel einer spanischen Fluggesellschaft. Zu den umstrittenen Maßen sagen die Richter aber nichts.