Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen Booking.com B.V. Klage eingereicht. Anlass ist die Buchungsoption „Flug + Hotel“ auf Booking.com. Wer dort ein entsprechendes Angebot auswählt, werde für die weitere Buchung auf lastminute.com der COMVEL GmbH weitergeleitet. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale werde dieser Wechsel des Anbieters nicht ausreichend deutlich.
Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Verbrauchertäuschung. Booking.com sei unter anderem wegen dieser Gestaltung zunächst abgemahnt worden. Da das Unternehmen nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht bereit gewesen sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, habe die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.
Buchung führt von Booking.com auf die Seite von lastminute.com
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale können Nutzer auf Booking.com zunächst ein Hotel und einen dazu passenden Flug auswählen. Beim Klick auf ein „Flug + Hotel“-Angebot erfolge anschließend jedoch eine Weiterleitung zu lastminute.com.
Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Buchungsseite blieben dabei nach Angaben der Verbraucherzentrale im Design von Booking.com. Auf der Seite finde sich zwar der Hinweis „powered by Lastminute.com“. Dieser sei nach Einschätzung der Verbraucherschützer jedoch leicht zu übersehen.
„Der Hinweis ‚powered by Lastminute.com‘ ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen“, sagt Johanna Ebert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie ergänzt: „Wer bewusst Booking.com auswählt, darf im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolgt.“













