Verpasster Urlaubsflug wegen Zugverspätung - Veranstalter muss zahlen

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Reisende können bei ihrer Planung für den Urlaubsflug grundsätzlich auf die Einhaltung der Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahn vertrauen. Die am Montag übermittelte Entscheidung der Reiserechtskammer des Frankfurter Landgerichts gab einem Kläger aus Göttingen Recht, der von seinem Reiseveranstalter die Mehrkosten für den verpassten Urlaubsflug nach Thailand forderte. Im Reisevertrag für die Pauschalreise war ein Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn vereinbart worden. In den Reisedokumenten war die Familie aufgefordert worden, sich spätestens 120 Minuten vor dem Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einzufinden. (Az.: 2-24 S 74/19)

Laut Fahrplan hätte die Urlauberfamilie knapp zweieinhalb Stunden vor dem Abflug am Frankfurter Flughafen eintreffen müssen. Wegen einer Zugverspätung und einem Ende der Zugfahrt am Frankfurter Hauptbahnhof trafen sie allerdings 50 Minuten vor Abflug am da bereits geschlossenen Check-In-Schalter ein. Für Umbuchung und erneute Zufahrt musste die Familie rund 2200 Euro bezahlen - sie klagte auf Übernahme dieser Kosten durch den Veranstalter.

Der Kläger habe nur solche Verzögerungen einplanen müssen, mit denen regelmäßig zu rechnen sei, so das Gericht. Die Reiserechtskammer entschied, dass eine Zugverspätung von zehn Minuten einzukalkulieren sei. Bei dieser Planung wäre der verbliebene Zeitpuffer ausreichend gewesen, um rechtzeitig 120 Minuten vor Abflug am Abflugschalter anzukommen. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)


 

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