Versichert und nüchtern: Neue Regeln auf Italiens Skipisten

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In Italien benötigen Wintersportler neuerdings eine private Haftpflichtversicherung. Ohne diese dürfen Ski- und Snowboardfahrer nach Angaben der Italienischen Zentrale für Tourismus (Enit) nicht auf die Pisten. Seit 1. Januar 2022 gelte ein entsprechendes Gesetz. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro sowie der Entzug des Skipasses.

Touristen sollten darauf achten, dass die Versicherung «Schäden an Dritten» auch bei der Ausübung von Skifahren abdeckt, so die Enit. Ansonsten könne vor Ort eine Zusatzversicherung beim Erwerb des Skipasses abgeschlossen werden.

Mit dem Gesetz gilt auch eine Helmpflicht für alle minderjährigen Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre sowie eine 0,5-Promille-Grenze wie im Straßenverkehr. Wer mehr Alkohol im Blut hat, darf nicht auf die Pisten. Verstöße werden laut ADAC-Angaben mit Bußgeldern zwischen 250 und 1000 Euro geahndet.

Wer bei der Einreise nach Italien die fünftägige coronabedingte Quarantäne umgehen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt für Menschen ab sechs Jahren. Hier die Reisehinweise zu Italien. 


 

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