Lange hatte sich die Deutsche Bahn gewehrt, doch nun hat sie verloren: Die Fahrgäste müssen an allen Haltestellen über Verspätungen informiert werden, so die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Nachdem das Eisenbahnbundesamt bereits 2010 einen entsprechenden Bedarf festgestellt hatte, klagte sich das Unternehmen durch alle Instanzen. Schließlich sei an wenig frequentierten Bahnhöfen das Kosten-Nutzen-Verhältnis „sehr ungünstig“. Diesem Argument folgte das Gericht jedoch nicht und verwies auf die Fahrgastrechte-Verordnung der EU.











