Waldbrand auf Kreta: Was Urlauber wissen müssen

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Waldbrand auf der griechischen Urlaubsinsel Kreta: Nahe der Hafenstadt Ierapetra im Südosten mussten einige Hotels, Pensionen und drei Dörfer evakuiert werden. Rund 1.500 Menschen wurden in Sicherheit gebracht. Was Urlauber wissen müssen:

Welche Region ist betroffen?

Der Südosten der Insel ist weniger touristisch entwickelt als die Nordküste von Agios Nikolaos über die Hauptstadt Heraklion bis Chania. In der Region, in der der Brand ausgebrochen sind, gibt es vor allem kleinere Pensionen und Ferienwohnungen.

Was sagt das Auswärtige Amt?

Explizite Hinweise zu der Situation auf Kreta gibt das Ministerium nicht. Die Waldbrandgefahr in Teilen Griechenlands ist aber hoch, wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen schreibt. Auf Kreta gilt laut der Risikokarte des Zivilschutzministeriums aktuell inselweit die zweithöchste Warnstufe – ebenso rund um Athen und auf Teilen des Peloponnes. 

Vor allem in den Sommermonaten komme es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu zahlreichen Busch- und Waldbränden – dann muss man immer damit rechnen, dass die Infrastruktur in Tourismusgebieten beeinträchtigt werde, so das Auswärtige Amt. Wie nun auf Kreta. 2023 hatten Waldbrände auf der Insel Rhodos für Schlagzeilen gesorgt: Damals mussten auch viele deutsche Urlauber in Sicherheit gebracht werden.

Was sollten Reisende in so einem Fall tun?

  • Vor der Reise: Bei Pauschalreisen mit dem Veranstalter oder im Fall von Individualreisen mit den Unterkünften vor Ort in Kontakt bleiben. Sollten sich Risiken abzeichnen, sollte man schauen, ob Umbuchungen oder Stornierungen möglich sind.
  • Während der Reise: Informiert bleiben, über Medien und Apps regionaler Behörden. In Griechenland beispielsweise wird, wie in Deutschland, zudem der Mobilfunkdienst Cell Broadcast genutzt, um Warnnachrichten direkt auf Smartphones zu schicken. Auch Reiseveranstalter betreuen ihre Pauschalurlauber vor Ort in Krisensituationen engmaschig.

Was gilt reiserechtlich?

Es brennt in der Urlaubsregion und man möchte die geplante Reise nicht antreten: Das ist verständlich. Bieten Veranstalter in so einem Fall nicht von selbst Umbuchungen oder Stornierungen an, können Pauschalurlauber aber nur kostenfrei stornieren, wenn an ihrem Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe «unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände» auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.

Konkretes Beispiel: Dort, wo das Hotel steht, gibt es große Zerstörungen. Reisende müssen dies im Streitfall beweisen können, so Degott, und sollten aus dem Grund die Informationen aus den Medien und etwa auch vom Auswärtigen Amt sorgfältig zusammentragen.

Steht die Reise erst in einigen Wochen an, sollten Urlauber sie nicht voreilig abblasen – vielleicht normalisiert sich die Lage vor Ort bis dahin wieder. Angst und Sorge allein sind nämlich keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung.

Individualreisende, die nicht über einen Veranstalter ein Reisepaket gebucht haben, müssen sich direkt mit dem Hotel oder der Mietunterkunft austauschen. Sind sie schon dort und ihr Urlaubsort wird von Waldbränden bedroht, müssen sie sich selbst um Dinge wie Ersatzunterkunft oder Rückflüge kümmern.

Anderes gilt bei Pauschalreisen: Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, das für die Urlauber zu organisieren – und auch die Kosten dafür zu tragen.

Endet der Urlaub deshalb frühzeitig, muss gegebenenfalls auch der Reisepreis anteilig zurückgezahlt werden. Reisepreisminderungen sind auch dann denkbar, wenn der Urlaub durch die Auswirkungen eines Waldbrands erheblich gestört wird - etwa durch Qualm oder einen Ascheregen, oder wenn im Rahmen der Pauschalreise geplante Ausflüge ausfallen. (dpa)


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