Anklagen gegen Letzte Generation nach Farbsprühaktion in Sylter Hotel

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Wegen Vorfällen auf der Insel Sylt und in Neustadt in Holstein hat die Staatsanwaltschaft Flensburg zwei Anklagen gegen Akteure der Protestgruppe Letzte Generation erhoben.

In Sylt geht es um Vorfälle auf dem Flughafen der Insel und auf einem Golfplatz im Juni vergangenen Jahres, sechs Menschen wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Weil auch der Ablauf auf dem Flugplatz beeinträchtigt wurde, lautet die Anklage ferner auf Störung öffentlicher Betriebe. Zuvor hatte «Der Spiegel» berichtet.

In der zweiten Anklage gegen fünf Personen geht es um Vorfälle im Juni in einem Hotel in Westerland und in Kampen auf Sylt sowie die Besetzung einer privaten Motorjacht in Neustadt/Holstein, die zudem mit Farbe beschädigt worden sein soll (Tageskarte berichtete). Den Angeklagten wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft gegen Teile der Gruppe der Letzten Generation ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ein. Erkenntnisse zur Organisationsstruktur der Gruppe sowie zu Angriffen auf abgesicherte Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in mehreren Bundesländern sei die Grundlage für diese Anklage, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese Ermittlungen richten sich aber nicht gegen die Angeklagten, die auf Sylt aktiv gewesen sein sollen. (dpa)


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