Business Class: Schmerzensgeld nach Suppen-Unfall im Flieger?

| War noch was…? War noch was…?

Wer sich auf einem Flug mit heißer Suppe verbrüht, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Hier kommt es auf das Mitverschulden des Fluggasts an: Ist man selbst schuld, hat man keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Das zeigt ein Urteil des Landesgerichts Köln, auf das das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anwaltauskunft.de aufmerksam macht.

In dem verhandelten Fall flog die Klägerin in der Business Class von München nach New York. Zum Abendessen wurde ihr eine Suppe in einer Porzellanschale auf einem Tablett gereicht. Durch ein Missgeschick, dessen genaue Umstände unklar sind, ergoss sich die Suppe auf den Brustbereich der Passagierin und verursachte dort Verbrennungen zweiten Grades. Die Frau ging nach der Landung in ein Krankenhaus.
 

Die Reisende ging vor Gericht und verlangte Schmerzensgeld. Ihre Argumentation: Sie habe aufrecht gesessen und die Porzellanschale in die linke Hand genommen, um mit dem Löffel in der rechten Hand einen möglichst kurzen Weg zum Mund zu haben. Die Schüssel sei aber so heiß gewesen, dass sie schnell wieder abgesetzt werden musste. Hierbei habe die Frau einen Ruck verursacht. Daraufhin habe sich die heiße Flüssigkeit in ihren Ausschnitt ergossen. Die Klägerin beschwerte sich über fehlende Unterstützung an Bord und nach der Landung.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Frau sich ein überwiegendes Mitverschulden anrechnen lassen musste. Die Klägerin habe ihre Suppe, die nicht zu heiß gewesen sei, in einer stark zurückgeneigten Position zu sich genommen. Anders seien die Verbrennungen nicht zu erklären gewesen. Die angeblich unzureichende und zögerliche Nachsorge der Verletzungen an Bord habe nicht erkennbar zu einem zusätzlichen Schaden geführt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine 110 Jahre alte Hütte im Oberallgäu brennt Anfang des Monats nieder - der Schaden ist nicht so hoch wie zunächst befürchtet. Und es gibt Erkenntnisse zur Brandursache.

Ein Mann randaliert in einem Hotelzimmer in Leipzig. Nach diesem Vorfall wird gegen den Freiberger OB Philipp Preißler ermittelt. Seine Amtsgeschäfte übernimmt derweil ein anderer Politiker.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Äußerungen einer Restaurantbesucherin nach einem Vorfall mit Mäuseköder im Gastraum als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Ihr Dackel hatte Ködermaterial gefressen und musste anschließend in einer Tierklinik behandelt werden.

Bei einer Auseinandersetzung in einer Bielefelder Gaststätte werden fünf Menschen verletzt. Die Polizei muss einschreiten und die Party wird frühzeitig beendet.

Nach einer mutmaßlich missbräuchlichen Auslösung einer Brandmeldeanlage in einem Berliner Hotel soll ein 31-jähriger Gast Einsatzkräfte angegriffen und Widerstand geleistet haben. Ein Polizist setzte daraufhin ein Distanzelektroimpulsgerät ein.

In Spaniens Dörfern und auch auf Mallorca herrscht Ausnahmezustand: Für die Sonnenfinsternis werden Hunderttausende aus dem Ausland erwartet. Hotels sind vielerorts ausgebucht, die wenigen verbliebenen Zimmer kosten oft ein Vielfaches der üblichen Augustpreise.

In Leipzig muss die Polizei einen randalierenden Hotelgast zur Räson bringen, zwei Beamte werden dabei leicht verletzt. War es Freibergs neuer Oberbürgermeister? Eine Sprecherin der Stadt bestätigte zumindest seine Beteiligung.

Nach einer Welle der Hilfsbereitschaft folgen Anfeindungen in den sozialen Medien. Die vom Unwetter in Rathen betroffene TV-Köchin Leister zieht deshalb Konsequenzen.

Ein beißender Geruch in einem Hotelzimmer löst einen größeren Einsatz in Iserlohn aus. Einige brauchen Chemikalien-Schutzanzüge. Erhöhte Ammoniakwerte werden gemessen. War es ein Kühlschrank?

Low Carb und Protein-Bowls liegen im Trend – doch beim Frühstück zählt in vielen Ländern weiterhin vor allem eins: Tradition. Von Hongkong bis Madrid - ein Streifzug durch die Morgenküchen der Welt.