Corona-Hilfen: Hotelier wegen Subventionsbetrugs verurteilt

| War noch was…? War noch was…?

Ein Hotelier aus dem Landkreis Ebersberg wurde vor dem Amtsgericht München wegen Subventionsbetrugs verurteilt. Wie der Merkur berichtet, hatte der Mann unberechtigt Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von rund 70.000 Euro für einen Hotelbetrieb in München beantragt und erhalten.

Verkauf der Immobilie kurz nach Antragstellung

Laut Anklage erfolgte die Beantragung der Fördermittel zu einem Zeitpunkt, als der Verkauf der Hotelimmobilie bereits feststand. Nur wenige Tage nach der Antragstellung im September 2020 wurde das Objekt für 3,7 Millionen Euro an einen Wiesnwirt veräußert. Der Angeklagte nutzte den Verkaufserlös nach eigenen Angaben, um Kredite und Verbindlichkeiten des Hauses zu tilgen, die sich laut seinen Ausführungen auf etwa eine Million Euro beliefen.

Geständnis nach anfänglichem Leugnen

Zu Beginn der Verhandlung bestritt der Hotelier die Vorwürfe und verwies auf technische Probleme bei den Antragsportalen, die eine frühere Einreichung verhindert hätten. Zudem versuchte er, die Verantwortung teilweise auf eine Mitarbeiterin zu übertragen, die das Formular formell eingereicht hatte. Amtsrichter Robert Grain wies diese Argumentation zurück und betonte die Informationspflicht gegenüber der IHK bezüglich des anstehenden Verkaufs.

Nach einem Rechtsgespräch legte der Angeklagte schließlich über seine Verteidigung ein Geständnis ab. Im Gegenzug wurde ein Teil der Anklage wegen geringer Schuld eingestellt.

Urteil und Bewährungsauflagen

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Hotelier eine Wiedergutmachung in Höhe von 50.000 Euro an die IHK leisten. Der Verurteilte, der nach der Veräußerung des Hotels ein heute noch bestehendes Unternehmen im Bereich koreanisches Fast-Food gründete, war zuvor mit dem Versuch gescheitert, eine Catering-Firma zu etablieren. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte er verloren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der frühere Anwalt von Christina Block, Otmar Kury, tritt als Zeuge im Prozess auf. Wegen seiner Schweigepflicht darf er nur wenig sagen. Eine Botschaft aber ist ihm wichtig.

Die Arbeiterkammer Wien warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche im Zusammenhang mit Buchungen über Booking.com. Kunden erhalten gefälschte E-Mails von vermeintlichen Unterkünften mit der Aufforderung, Buchungs- oder Kreditkartendaten zu bestätigen.

Zwei mit einer Schusswaffe ausgestattete Männer haben versucht, ein Hotel in Berlin-Siemensstadt auszurauben. Ein Rezeptionist wurde bei dem Überfall verletzt.

 

Das inzwischen abgerissene Hotel Rittersturz in Koblenz ist vom rheinland-pfälzischen Landtag als «Ort der rheinland-pfälzischen Demokratiegeschichte» ausgezeichnet worden. An das ehemalige Tagungshotel erinnert heute ein Denkmal.

Christian Rach übernimmt im Frühjahr 2027 erneut die Rolle des Restauranttesters bei RTL. Die Bekanntgabe markiert die Rückkehr zu jener Produktion, mit welcher er bereits in den frühen 2000er Jahren erfolgreich war.

Was passiert, wenn man die bayerische Spezialität nachmittags genießt? Eine Ernährungsexpertin bringt Klarheit in den Mythos und erklärt auch, wie lange die Weißwurst frisch im Kühlschrank bleibt.

Die Gerichte auf Mallorca sind völlig überlastet. Das bekommen auch die acht Hobbykegler aus dem Münsterland zu spüren, die auf der Urlaubsinsel bereits seit 2022 der Brandstiftung beschuldigt werden.

Die Wiesn steht in den Startlöchern. Welche Temperaturen der Deutsche Wetterdienst zum Beginn des 191. Oktoberfests derzeit vorhersagt, verrät ein Meteorologe.

500 Euro sollte ein Tavernenbesitzer auf der griechischen Insel Syros zahlen, weil den Beamten der Fisch in seinem Kühlschrank zu frisch erschien, als dass die dazugehörige Rechnung stimmen könnte. Der Wirt ging dagegen vor.

An einer Bar in der Offenbacher Innenstadt hat es am frühen Morgen eine Explosion gegeben. Dabei gingen Schaufensterscheiben der Bar und eines gegenüberliegenden Cafés zu Bruch. Verletzt wurde nach ersten Erkenntnissen niemand.