Ein Hotelier aus dem Landkreis Ebersberg wurde vor dem Amtsgericht München wegen Subventionsbetrugs verurteilt. Wie der Merkur berichtet, hatte der Mann unberechtigt Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von rund 70.000 Euro für einen Hotelbetrieb in München beantragt und erhalten.
Verkauf der Immobilie kurz nach Antragstellung
Laut Anklage erfolgte die Beantragung der Fördermittel zu einem Zeitpunkt, als der Verkauf der Hotelimmobilie bereits feststand. Nur wenige Tage nach der Antragstellung im September 2020 wurde das Objekt für 3,7 Millionen Euro an einen Wiesnwirt veräußert. Der Angeklagte nutzte den Verkaufserlös nach eigenen Angaben, um Kredite und Verbindlichkeiten des Hauses zu tilgen, die sich laut seinen Ausführungen auf etwa eine Million Euro beliefen.
Geständnis nach anfänglichem Leugnen
Zu Beginn der Verhandlung bestritt der Hotelier die Vorwürfe und verwies auf technische Probleme bei den Antragsportalen, die eine frühere Einreichung verhindert hätten. Zudem versuchte er, die Verantwortung teilweise auf eine Mitarbeiterin zu übertragen, die das Formular formell eingereicht hatte. Amtsrichter Robert Grain wies diese Argumentation zurück und betonte die Informationspflicht gegenüber der IHK bezüglich des anstehenden Verkaufs.
Nach einem Rechtsgespräch legte der Angeklagte schließlich über seine Verteidigung ein Geständnis ab. Im Gegenzug wurde ein Teil der Anklage wegen geringer Schuld eingestellt.
Urteil und Bewährungsauflagen
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Hotelier eine Wiedergutmachung in Höhe von 50.000 Euro an die IHK leisten. Der Verurteilte, der nach der Veräußerung des Hotels ein heute noch bestehendes Unternehmen im Bereich koreanisches Fast-Food gründete, war zuvor mit dem Versuch gescheitert, eine Catering-Firma zu etablieren. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte er verloren.












