Nach einem tödlichen Vorfall in einem Hotel in Heringsdorf auf der Insel Usedom hat die Staatsanwaltschaft Stralsund die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung eingestellt. Wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet, konnte den Beschuldigten kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden. Das Verfahren richtete sich ursprünglich gegen Verantwortliche des Hotelbetriebs sowie gegen Mitarbeiter einer Wartungsfirma, die für die technischen Anlagen im Gebäude zuständig waren.
Technischer Defekt an der Heizungsanlage als Ursache
Der tragische Vorfall ereignete sich im Februar 2024, als in einem Hotel Kohlenmonoxid austrat. Ein 56-jähriger Gast aus Bayern kam dabei ums Leben, während seine Begleiterin sowie weitere Personen teils schwere Vergiftungen erlitten (Tageskarte berichtete). Die Untersuchungen der Experten ergaben laut Angaben der Ermittlungsbehörde, dass ein technischer Defekt an der Abgasanlage eines Blockheizkraftwerks im Keller des Gebäudes ursächlich für das Unglück war. Ein Verbindungsstück an einem Abgasrohr hatte sich gelöst, wodurch das geruchlose und hochgiftige Gas unbemerkt in die Räumlichkeiten strömen konnte.
Keine Belege für schuldhafte Pflichtverletzungen
Im Fokus der staatsanwaltschaftlichen Prüfung stand die Frage, ob Wartungsmängel oder menschliches Versagen zu dem Defekt geführt haben. Die Auswertung der Wartungsprotokolle und die Gutachten der Sachverständigen ergaben jedoch keine Hinweise darauf, dass notwendige Kontrollen unterlassen wurden oder die Anlage unsachgemäß betrieben wurde. Laut der Staatsanwaltschaft Stralsund handelte es sich um eine unvorhersehbare Verkettung technischer Umstände. Da kein individuelles Verschulden feststellbar war, sieht die Behörde von einer Anklageerhebung ab.














