«Erschütternde Aufnahmen» - Audiodateien im Block-Prozess

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Schreie und Wimmern eines Kindes, schweres Atmen und Männerstimmen: Im Prozess um die Entführung zweier Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg Aufzeichnungen eines Alarmknopfes abgespielt. Diesen trug der Sohn von Christina Block bei der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 und hatte ihn aktiviert.

Als die neun Audiodateien am 22. Verhandlungstag insgesamt eine halbe Stunde lang abgespielt werden, ist es ganz still im Gerichtssaal. Die Angeklagte Christina Block und ihr Ex-Mann Stephan Hensel, die seit Jahren einen erbitterten Sorgerechtsstreit führen, hören mit gesenktem Kopf und offensichtlich großer Betroffenheit zu. Die Worte ihres damals zehnjährigen Sohnes sind auf den Aufnahmen nur schwer zu verstehen, aber die Angst des Kindes ist spürbar.

«Back home to Mama» - «No!»

Die Männer sprechen meist in einer fremden Sprache. Einmal ist zu hören, wie einer von ihnen sagt: «Back home to mama.» Jemand berichtet später auf Deutsch mit Akzent: «Wir gehen zu deiner Mama.» Eine Stimme ruft No!» (Nein). Im Hintergrund sind mehrfach Knallgeräusche zu hören. 

Während des Feuerwerks hatten laut Anklage Mitarbeiter einer israelischen Sicherheitsfirma den Vater in der Nähe seines Hauses in Süddänemark überwältigt und waren mit dem Jungen und dem Mädchen (13) bis kurz vor die dänisch-deutsche Grenze gefahren. Dann gingen sie zu Fuß durch einen Wald auf die deutsche Seite. Einer der sieben Angeklagten, ein in Untersuchungshaft sitzender Israeli (36), hat das Tatgeschehen umfangreich gestanden.

«Keine Mutter würde so etwas für ihre Kinder wollen»

Als die Audiodateien verstummen und die Richterin eine kurze Pause festlegt, schlägt Block die Hände vor ihr Gesicht. Ihr Lebensgefährte, der Ex-Sportmoderator Gerhard Delling (66), setzt sich zu ihr. Anschließend sagt Blocks Verteidiger Ingo Bott: «Das sind erschütternde Aufnahmen.» Er nehme seine Mandantin auch sehr erschüttert wahr. «Keine Mutter würde so etwas für ihre Kinder wollen.»

Die Unternehmerin Block ist gemeinsam mit sechs weiteren Beschuldigten wegen Kindesentziehung angeklagt. Sie soll während eines jahrelangen Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer vier Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die 52-Jährige bestreitet das. Auch Delling, dem Beilhilfe vorgeworfen wird, betont, nichts Unrechtes getan zu haben.

Alarmknöpfe von der dänischen Polizei

Im September 2021 - rund einen Monat, nachdem Hensel die Kinder nach einem Wochenendbesuch bei sich behalten hatte - hatte Christina Block nach eigenen Angaben mit ihrem Lebensgefährten Delling die Schule in Dänemark besucht, auf die damals die Tochter seit wenigen Wochen ging. Sie sprach mit dem Schuldirektor und sah das Mädchen kurz. Block hatte in einer Erklärung vor Gericht ihrem Ex-Mann vorgeworfen, aus dem Besuch einen Entführungsversuch gemacht zu haben. 

Im Anschluss bekam zunächst die Tochter einen Alarmknopf von der dänischen Polizei, später auch der Sohn. Nach einer Aktivierung konnten die Beamten den Standort der Kinder erkennen und Gespräche mithören.

Das Gericht zeigte im Anschluss Aufnahmen einer Überwachungskamera am Haus, in dem Hensel vor der Entführung mit den Kindern wohnte. Zu sehen ist die Eingangstür des Hauses, das in der Dunkelheit weihnachtlich beleuchtet ist. Zwei Frauen sind abwechselnd vor der Tür zu sehen. Eine klingelt und klopft, aber es öffnet niemand.

Tür für Weihnachtsgeschenk nicht geöffnet

Gül Pinar, die Verteidigerin eines mitangeklagten Hamburger Sicherheitsunternehmers, erklärte, die beiden Frauen hätten damals im Auftrag von Großvater Eugen Block ein Weihnachtsgeschenk für dessen Enkel abgeben sollen. Es sei nicht darum gegangen, das Haus auszukundschaften.

Das sah der Anwalt von Nebenkläger Hensel anders. Angesichts eines bereits zuvor erfolgten Entführungsversuchs sei es normal gewesen, den etwa 25-minütigen Aufenthalt der Frauen vor der Tür und auf dem Privatgrundstück als Bedrohung wahrzunehmen, sagt Philip von der Meden.

Befangenheitsantrag zurückgewiesen

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte das Gericht einen Beschluss verlesen, mit dem eine andere Strafkammer einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht zurückwies. «Für eine solche Besorgnis bestehen keine nachvollziehbaren Gründe», heißt es.

Am 29. Oktober hatte der Verteidiger eines Angeklagten den Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt. Hintergrund war die nachträgliche richterliche Zulassung von Handys, Dateien und weiteren Gegenständen als Beweismittel - darunter auch das elektronische Tagebuch Blocks. Die sichergestellten Datenträger waren vom Gericht am 27. Oktober für beschlagnahmt erklärt worden. Die Verteidiger von fünf weiteren Angeklagten hatten sich dem Befangenheitsantrag angeschlossen. (dpa)


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