Fahrdienst Uber muss Millionen an Sozialabgaben in der Schweiz nachzahlen

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Der Fahrdienst Uber darf im Gegenzug für eine Millionensumme für ausgebliebene Sozialabgaben im Schweizer Kanton Genf wieder Dienste anbieten.

Nachdem das Schweizer Bundesgericht im Mai entschieden hatte, dass Uber seine Fahrerinnen und Fahrer wie Angestellte behandeln müsse, wird nun rückwirkend bis 2014 eine Zahlung von 35,4 Millionen Franken (knapp 36 Mio Euro) fällig, wie das Wirtschaftsdepartement des Kantons am Freitag berichtete.

Dabei handelt es sich unter anderem um Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sowie eine Entschädigung für die Fahrer für zurückgelegte Kilometer. Auch in anderen Kantonen lag Uber jahrelang im Streit mit den Sozialversicherungsträgern.


 

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