Für Zauberer gilt ermäßigte Steuer - für den Nikolaus der volle Satz

| War noch was…? War noch was…?

Nicht nur Gastronomen und Hoteliers bringt das Mehrwertsteuer-Wirrwarr in Deutschland ins Grübeln. Auch Künstler, die auch im Gastgewerbe sind arbeiten sind betroffen. So hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden, dass Umsätze eines Zauberkünstlers dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Tritt die gleiche Person jedoch als Nikolaus, auf gilt der volle Satz.

Die Umsätze eines Zauberkünstlers unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - und nicht dem Regelsteuersatz. Das hat das Finanzgericht Münster (NRW) entschieden und damit der Klage eines Zauberers statt gegeben, wie die Justizbehörde am Montag mitteilte. Der Regelsteuersatz gilt dem Urteil zufolge aber für eine andere Tätigkeit des Mannes: Seine Einsätze als Nikolaus.

Das Finanzamt wollte die Arbeit des Mannes in den Jahren 2017 und 2018 mit dem damals gültigen Steuersatz von 19 Prozent belegen und erließ entsprechende Bescheide. Es handle sich nicht um eine theaterähnliche Leistung, so die Begründung der Finanzbehörde.

Das sieht das Finanzgericht Münsters anders (Az. 5 K 2414/19 U, Urteil vom 26. November): Der Kläger bietet demnach klassische Bühnenzauberei und fertigt Ballonskulpturen. Diese Tätigkeit entspreche einer Theatervorführung oder vergleichbaren Darbietungen, wie es im Umsatzsteuergesetz heißt. Und dafür gilt der ermäßigte Steuersatz, der im betroffenen Zeitraum 7 Prozent betrug.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Johann Lafer ist der 23. Träger der Alzeyer Georg-Scheu-Plakette. Ausgezeichnet mit dem Wein- und Kulturpreis der Stadt Alzey wird er im Rahmen der Winzerfestweinprobe am 21. September.

Gemeinsame Ermittlungen des Zolls und der Agentur für Arbeit ergaben, dass zwei Unternehmer aus Karlsruhe für deren Arbeitnehmer unberechtigt Kurzarbeitergeld beantragt und dadurch Leistungen in Höhe von über 100.000 Euro zu Unrecht bezogen haben.

Ein Gastwirt aus dem Kreis Ammerland hatte hinter seinem Tresen einen Zettel mit dem Spitznamen seiner Partnerin hinterlassen, darauf der Zusatz „bekommt alles“. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Gültigkeit.

Wer in einem Restaurant in der spanischen Stadt Sevilla eine Erfrischung in der Sonne zu sich nehmen möchte, der wird jetzt extra zur Kasse gebeten. Ganze 10 Euro sollen die Gäste für einen Tisch in der Sonne zusätzlich zahlen. Touristen und Einheimische sind empört.

Manch ein Strandbesucher kommt vom rechten Weg ab und landet in den Dünen. Das kann erheblichen Schaden verursachen. Dünenwarte sollen darüber am Strand aufklären. Ein Nationalpark sucht Freiwillige.

Eine schwere Explosion erschütterte am Mittwoch eine Stadt in der Nähe von Peking. Ein ganzes Restaurantgebäude liegt in Trümmern, mehrere Menschen sind tot. Inzwischen scheint die Ursache des Unglücks gefunden.

Seit Ende Februar sitzt Starkoch Alfons Schuhbeck im offenen Vollzug in einer Außenstelle der JVA Landsberg in Rothenfeld. Ab sofort darf er einmal im Monat für einige Stunden - ohne Aufsicht - die Justizvollzugsanstalt bei Andechs in Bayern verlassen, berichtet die "Bild"-Zeitung.

Das Atlantic Hotel Sail City in Bremerhaven feiert nicht nur seinen 15. Geburtstag. Es setzt sich auch seit 10 Jahren für konsequente Nachhaltigkeit ein. Diesen Anlass feierte das Hotel mit einem besonderen Jubiläumsdinner und lud seine Gäste zum Resteessen ein.

Bei einer Explosion in einer Kneipe im saarländischen Schwalbach ist ein 49-Jähriger schwer verletzt worden. In der Nacht zum Mittwoch sei offenbar eine Gasflasche in der Gaststätte explodiert, sagte ein Sprecher der Polizei in Saarbrücken am Morgen.

Ein Brand in einem Lübecker Hotel hat zu einem Einsatz von etwa 100 Feuerwehrleuten und Rettungskräften geführt. Gegen 2.15 Uhr in der Nacht zu Montag hatte das Dach des etwa 30 Meter langen Hotelanbaus in Flammen gestanden, wie die Feuerwehr mitteilte.