Gast verstorben: Hotelier bleibt auf Übernachtungs- und Reinigungskosten sitzen

| War noch was…? War noch was…?

Verstirbt ein Mensch muss sein Erbe grundsätzlich für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt.

Im April dieses Jahres hatte sich das Amtsgericht mit der Klage eines Ansbacher Hoteliers zu befassen. Dieser hatte ein Zimmer an einen Mann vermietet, der Ende Januar 2020 tot im Hotelzimmer aufgefunden wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren noch die Kosten für vier Übernachtungen offen. Außerdem wies der Tote zahlreiche Verletzungen auf und im Hotelzimmer fanden sich viele Blutspuren. Für die Reinigung des Zimmers entstanden daher Kosten in Höhe von 2.200,00 Euro. Diese Reinigungskosten verlangte der Hotelier neben den Übernachtungskosten vor Gericht von der Tochter des Verstorbenen.

Der Erbe übernimmt neben dem Vermögen auch die Schulden des Verstorbenen. Die Tochter hatte das Erbe Ende März 2020 ausgeschlagen, durch das Gericht musste aber geklärt werden, ob die Ausschlagung rechtzeitig erfolgte.

Nach dem Gesetz beträgt die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft sechs Wochen. Wird das Erbe nicht innerhalb der Frist ausgeschlagen, gilt das Erbe als angenommen. Die Frist beginnt aber erst, wenn der Erbe Kenntnis vom Anfall und Grund der Erbschaft erlangt. Dies bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn der potenzielle Erbe vom Tod des Erblassers erfährt. Er muss auch wissen, ob es ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolge gilt.

Der Verstorbene hat teilweise im Ausland gearbeitet und aus der polizeilichen Ermittlungsakte zum Todesfall ergab sich, dass es zumindest in der Vergangenheit dort einmal ein Testament gegeben haben muss. Das Gericht entschied daher, dass die Tochter des Verstorben bei dessen Tod im Januar nicht sicher wissen konnte, dass sie dessen Erbin geworden ist. Die Frist für die Ausschlagung war im März damit noch nicht abgelaufen und die Tochter konnte das Erbe wirksam ausschlagen. Aus diesem Grund haftet sie nicht für die Schulden des Verstorbenen.

Bei dem Toten wurde zwar ein größerer Betrag an Bargeld gefunden, dieser war bei Klageerhebung aber bereits für die Beerdigungskosten verwendet worden und konnte nicht mehr für die Hotelkosten verwendet werden. Das Amtsgericht wies die Klage daher ab. Das Landgericht Ansbach bestätigte in seiner Entscheidung über die Berufung des Klägers das Urteil des Amtsgerichts. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Kreuzfahrtschiff mit lesbischen, schwulen und bisexuellen Passagieren an Bord darf in der Türkei nicht anlegen. Die Behörden begründen ihre Entscheidung mit «moralischen Werten».

Jedes Jahr am 4. Juli findet in den USA vor dem Vergnügungspark Coney Island ein traditionelles Hot-Dog-Wettessen statt. Und fast jedes Jahr gewinnt am Ende Joey Chestnut. In diesem Jahr verteidigte der 42-Jährige seinen Titel bereits zum 18. Mal.

Zwischen deutschem Stammtisch und berüchtigter Walking Street: Pattaya vereint Ruhestand und Rotlicht wie kaum ein anderer Ort in Asien. Nun sorgt ein grausiges Verbrechen weltweit für Schlagzeilen.

Ein Hotelgast in Werder (Havel) soll Übernachtungen und Speisen im Wert von mehr als 5.000 Euro nicht bezahlt haben. Die Polizei nahm den 39-Jährigen für ein beschleunigtes Verfahren fest.

Rocco Forte Hotels führen die Audio-Initiative Bedtime Stories für junge Patienten in Rom ein. Das Projekt wird durch Benefizmittel für ein neues Familienwohnprojekt ergänzt.

Hans im Glück beteiligte sich mit einem eigenen Wagen und verschiedenen Aktionen an der CSD-Parade in München. Dabei standen neben der Präsenz auf der Strecke auch gastronomische Angebote an den lokalen Standorten im Fokus.

Im Block-Prozess sagt ein Zeuge aus Israel per Video aus, der bei der Entführung Neujahr 2024 eines der Tatfahrzeuge gelenkt haben soll. Er schildert dem Gericht, was ihn damals bewegte.

Fernsehkoch Johann Lafer hat sich nach der breiten Berichterstattung über seine Krebserkrankung mit einer persönlichen Botschaft an die Öffentlichkeit gewandt. Darin berichtet er von einem positiven Behandlungsverlauf und bittet zugleich um Respekt für die Privatsphäre seiner Familie.

Tiefer als 29,4 Grad sank die Temperatur im ostsächsischen Kubschütz in der Nacht nicht - nach vorläufigen Angaben des Deutschen Wetterdienstes der höchste Nachtwert seit Beginn der Aufzeichnungen.

Nach dem Tod einer Hamburger Familie in einem Istanbuler Hotel hat das Gericht geurteilt. Die Angehörigen sehen einige der Haftstrafen als gerechtes Urteil an - dennoch kündigt der Anwalt Berufung an.