Nach mehreren Brandstiftungen und Sachbeschädigungen an Autos auf einem Hotelparkplatz in Trassenheide auf Usedom ist gegen die Verurteilung eines 29-jährigen Mannes Berufung eingelegt worden. Der ehemalige Hotelangestellte war vom Amtsgericht Greifswald zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wie der NDR berichtete. Die Verteidigung strebt nun eine mildere Strafe an.
Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses umfassend gestanden, die Taten im Januar dieses Jahres begangen zu haben. Als Motiv gab er Frust und Verzweiflung über seine Entlassung durch den ehemaligen Arbeitgeber an. In einer Kurzschlussreaktion soll er vier Fahrzeuge von Urlaubern auf dem Hotelparkplatz in Brand gesetzt haben. Darüber hinaus räumte er ein, weitere 15 Autos mit einer Nagelschere zerkratzt und damit erheblichen Sachschaden verursacht zu haben.
Die Verteidigung des 29-Jährigen, der sich derzeit in Haft befindet, hält die vom Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe für unangemessen hoch. Sie hat daher Berufung beim Landgericht Stralsund eingelegt mit dem Ziel, eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten zu erreichen.
Durch die eingelegte Berufung ist das erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass der gesamte Fall vor dem Landgericht Stralsund neu verhandelt werden muss. Die Situation des inhaftierten 29-Jährigen soll nach Angaben seines Verteidigers demnächst überprüft werden.











