Eine Frankfurter Pizzeria darf sich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) nicht nach dem ermordeten Mafiajäger Giovanni Falcone nennen. Die Inhaberin des Restaurants habe es zu unterlassen, die Bezeichnung «Falcone» für das Betreiben ihres Lokals im Kontext mit der Mafia zu benutzen, teilte das OLG am Montag in Frankfurt mit.
Die Beklagte sei Inhaberin der Pizzeria «Falcone & Borsellino» gewesen und habe im Lokal Bilder der beiden Mafiajäger, aber auch aus dem Film «Der Pate» genutzt. Die Speisekarte sei mit Einschusslöchern versehen gewesen. Die Pizzeria werde gegenwärtig nicht betrieben. (Az.: 6 U 211/20 - Beschluss vom 7. Juli).