Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten (Tageskarte berichtete). Auch eine Wienerin und ihr Anwalt forderten von Betrieben je 190 Euro. Jetzt hat ein Anwalt ein „virtuelles Hausverbot“ für die Website seines Mandanten gegen die Frau erwirkt.
Die Wienerin und ihr Anwalt argumentierten laut „Kärnten.ORF“, dass die Nutzung von Google Fonts dazu führen könne, dass Daten von Website-Nutzern in die USA übertragen würden, ohne darauf hinzuweisen. Daher verlangten sie 100 Euro plus 90 Euro Anwaltskosten. Das Bezirksgericht Wien-Favoriten beurteilte die Abmahnschreiben in einem Zivilprozess im vergangenen Herbst jedoch als rechtsmissbräuchlich. Die Wienerin wurde verpflichtet, die Gerichtskosten von rund 3.000 Euro zu tragen, und ihr Anwalt kündigte Berufung an.
In einem neuen Urteil konnte ein Oberkärntner Mandant jetzt sogar ein „virtuelles Hausverbot“ gegen die Wienerin durchsetzen. Die Bezirksrichterin Eva Heisinger entschied, dass die Wienerin die Homepage des Kärntner Touristikers nicht besuchen dürfe, ähnlich dem Hausrecht einer Gastwirtin. Marcus Hohenecker, Anwalt der Wienerin, plant erneut in Berufung zu gehen.
Hohenecker betont gegenüber „Kärnten.ORF“, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs immer eindeutiger werde und er von einer Aufhebung des fehlerhaften erstinstanzlichen Urteils ausgehe. Laut Hohenecker würde ein Webseitenbetreiber nur dann nicht haften, wenn er nachweisen könne, dass er in keiner Weise für die Datenweiterleitung verantwortlich sei.