Google-Fonts-Abmahnungen: Hotelier erteilt „virtuelles Hausverbot“ für Abmahnerin

| War noch was…? War noch was…?

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten (Tageskarte berichtete). Auch eine Wienerin und ihr Anwalt forderten von Betrieben je 190 Euro. Jetzt hat ein Anwalt ein „virtuelles Hausverbot“ für die Website seines Mandanten gegen die Frau erwirkt.

Die Wienerin und ihr Anwalt argumentierten laut „Kärnten.ORF“, dass die Nutzung von Google Fonts dazu führen könne, dass Daten von Website-Nutzern in die USA übertragen würden, ohne darauf hinzuweisen. Daher verlangten sie 100 Euro plus 90 Euro Anwaltskosten. Das Bezirksgericht Wien-Favoriten beurteilte die Abmahnschreiben in einem Zivilprozess im vergangenen Herbst jedoch als rechtsmissbräuchlich. Die Wienerin wurde verpflichtet, die Gerichtskosten von rund 3.000 Euro zu tragen, und ihr Anwalt kündigte Berufung an.

In einem neuen Urteil konnte ein Oberkärntner Mandant jetzt sogar ein „virtuelles Hausverbot“ gegen die Wienerin durchsetzen. Die Bezirksrichterin Eva Heisinger entschied, dass die Wienerin die Homepage des Kärntner Touristikers nicht besuchen dürfe, ähnlich dem Hausrecht einer Gastwirtin. Marcus Hohenecker, Anwalt der Wienerin, plant erneut in Berufung zu gehen.

Hohenecker betont gegenüber „Kärnten.ORF“, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs immer eindeutiger werde und er von einer Aufhebung des fehlerhaften erstinstanzlichen Urteils ausgehe. Laut Hohenecker würde ein Webseitenbetreiber nur dann nicht haften, wenn er nachweisen könne, dass er in keiner Weise für die Datenweiterleitung verantwortlich sei.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die 20. Benefiz Gala von McDonald's Deutschland zugunsten der Kinderhilfe Stiftung verzeichnete einen Rekordbetrag. Der Erlös kommt den Ronald McDonald Häusern und Oasen zugute, welche Familien schwer kranker Kinder nahe den Spezialkliniken beherbergen.

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.

Bald soll sich entscheiden, ob der an Krebs erkrankte Alfons Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss. Das Landgericht München hatte den Fernsehkoch und Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt.

Die Polizei in Siegburg sah sich am Montagmorgen mit einem ungewöhnlichen Fall konfrontiert, nachdem eine Zeugin an der Wahnbachtalstraße den Diebstahl von gebrauchtem Frittierfett aus einem Restaurantlager meldete. Sowohl der Transporter als auch die Ölfässer wurden als Beweismittel beschlagnahmt.

Er hatte auf Millionen aus dem Erbe seiner Mutter gehofft, doch der Brauerei-Spross wird wohl weiter leer ausgehen. Zu einem Berufungsverfahren im Erbschaftsstreit wird es jedenfalls nicht kommen.

Ein leichter Tritt - schon ist der Job weg. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Das geht aus einem aktuellen Fall hervor. Hier war ein Arbeitnehmer in Rage geraten, weil der Chef ihm das Handy verbot.

Das Magazin Merian präsentiert in der aktuellen Ausgabe eine kuratierte Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands für das Jahr 2025. Die Zusammenstellung beleuchtet sowohl Märkte mit jahrhundertealter Tradition als auch neue, teils unkonventionelle Adventserlebnisse.

Am späten Abend kam es in einem Burgerrestaurant im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel zu einer Schussabgabe, bei der ein Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Der Täter ist laut Polizeiangaben vom Morgen weiterhin auf der Flucht.

Das Ermittlungsverfahren nach dem Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vom August 2024 zieht sich bis ins neue Jahr. Eine Einlassung des beschuldigten Statikers liege noch nicht vor, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit.

Ein Schwelbrand auf dem Flachdach des Cliff Hotels in Sellin erforderte den Einsatz mehrerer Freiwilliger Feuerwehren. Die Brandursache wird in den laufenden Dacharbeiten am Gebäude vermutet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des genauen Hergangs aufgenommen, der Sachschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt.