Hoteldieb muss fünf Jahre ins Gefängnis

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Als notorischer Hoteldieb und Scheckkartenbetrüger ist ein 45 Jahre alter Mann am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu fünf Jahren Haft und anschließender Unterbringung in einer Entzugsanstalt verurteilt worden. Auf das Konto des Drogenabhängigen waren im vergangenen Jahr insgesamt 17 Taten gegangen, bei denen sich der stets vornehm gekleidete Mann vor allem hochpreisige Hotels in der Frankfurter Innenstadt ausgesucht hatte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Laut Anklage trat er in den Hotels wortgewandt mit dem Wunsch an das Zimmerpersonal heran, den Raum doch für ihn noch einmal zu öffnen, weil er etwas vergessen habe. Der Wert der Beute an Bargeld, Mobiltelefonen und Computern belief sich auf gut 30 000 Euro. Die entwendeten Scheckkarten setzte er dabei beim Einkauf und an Geldautomaten ein.

Nach der letzten Tat wurde der vielfach vorbestrafte Täter festgenommen. Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab und erklärte die Taten mit seiner Drogensucht. Weil er Therapiebereitschaft zeigte, ordnete die Strafkammer die Unterbringung des suchtkranken Mannes an. Die Strafe müsse allerdings in Anbetracht der Vielzahl der Fälle und Vorbelastungen entsprechend hoch ausfallen. (dpa)


 

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