Infos an Hildmann: Geldstrafen für ehemalige Mitarbeiterinnen der Justiz

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Der rechtsradikale Verschwörungserzähler Attila Hildmann hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft von zwei in der Berliner Justiz beschäftigten Schwestern interne Informationen zu Ermittlungen gegen ihn erhalten. Die Behörde wirft ihnen Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Unter anderem sollen die Ex-Mitarbeiterinnen den früheren Autor veganer Kochbücher im Februar 2021 von einem Haftbefehl gegen ihn informiert haben. Per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - sollen die Frauen zu Geldstrafen von 2700 und 3500 Euro verurteilt werden.

Der Fall war im November 2021 öffentlich gemacht worden. Allerdings hatte die Generalstaatsanwaltschaft damals nur eine 33 Jahre alte IT-Mitarbeiterin als Beschuldigte genannt. Inzwischen gehen die Ermittler aber davon aus, dass auch deren Schwester den rechtsradikalen Verschwörungserzähler mit Interna versorgt hat. Beide Frauen wurden laut Staatsanwaltschaft nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst freigestellt und sind mittlerweile nicht mehr für die Strafverfolgungsbehörden tätig.

Die frühere IT-Mitarbeiterin der Generalstaatsanwaltschaft soll Hildmann mehrfach Informationen über einen Messengerdienst zugeleitet haben. Zunächst soll sie laut Ermittler am 2. November 2020 über ihren Homeoffice-Laptop im Registratursystem abgefragt haben, welche Verfahren es gegen den Verschwörungserzähler gibt. Die Aufstellung soll sie ihm dann zukommen lassen haben – verbunden mit dem Angebot, ihn auf dem Laufenden zu halten, mit Informationen zum damaligen Umfang der Akte und dem Namen des zuständigen Staatsanwaltes. Am 18. oder 19. Februar 2021 soll sie ihn dann über den Haftbefehl informiert haben. Dafür sei eine Geldstrafe von insgesamt 180 Tagessätzen zu je 15 Euro beantragt worden, teilte der Sprecher mit.

Ihre Schwester war nach den Angaben bei der Staatsanwaltschaft mit dem Kopieren von Akten betraut. Dies soll die 35-Jährige am 23. Februar 2021 genutzt haben, um Fotos von dem Haftbefehl zu machen, der sich in den Akten von Attila Hildmann befand. Für die Frau sei ein Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro beantragt worden.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit längerem gegen Hildmann, der sich selbst als «ultrarechts» und einen Verschwörungsprediger bezeichnet, wegen Volksverhetzung, des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der frühere Autor veganer Kochbücher war seit den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Messengerdienst Telegram mit immer unverhohlenerem Judenhass aufgefallen. Seit Ende Dezember 2020 ist er auf der Flucht und hält sich in der Türkei versteckt.

Zunächst hieß es, der Haftbefehl gegen Hildmann könne nicht vollstreckt werden, weil er auch die türkische Staatsbürgerschaft besäße. Inzwischen ist aber klar, dass er nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nach Deutschland ausgeliefert werden könnte. Dafür müsste jedoch ein Auslieferungsgesuch durch die Bundesregierung an die Türkei gestellt werden. (dpa)


 

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