Für die Staatsanwaltschaft war durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, die Richter jedoch schlossen sich dieser Auffassung nicht an. Das Tübinger Landgericht hat einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass er im Herbst einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen und dessen Begleiter niedergeschlagen hat. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Diese hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt und sah durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» ein Mordmerkmal als erfüllt an. Die beiden Geschädigten hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Nebenklage hatte jeweils eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten beantragt.