Keine Mordlust bei Kneipenabend - Gericht: versuchter Totschlag

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 Für die Staatsanwaltschaft war durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, die Richter jedoch schlossen sich dieser Auffassung nicht an. Das Tübinger Landgericht hat einen 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verurteilt. Die Kammer sah es am Freitag als erwiesen an, dass er im Herbst einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen und dessen Begleiter niedergeschlagen hat. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Diese hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt und sah durch eine «Faszination an der Tötung eines anderen Menschen» ein Mordmerkmal als erfüllt an. Die beiden Geschädigten hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Die Nebenklage hatte jeweils eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Jahren und sechs Monaten beantragt.

Nach Ansicht des Gerichts begegneten sich der Angeklagte und die beiden Männer in einer Gaststätte, wobei es zur Auseinandersetzung gekommen sein muss. Die Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte den beiden Männern folgte, als sie das Lokal verließen. Demnach schlug er anschließend den Begleiter des Mannes nieder und versetzte dem anderen Mann zwei Stiche in den Bauch und einen in den Schulterbereich. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beim Prozessauftakt hatte der Angeklagte geschwiegen. Der attackierte Mann sagte, er könne sich nicht an den vollständigen Ablauf des Angriffs erinnern. Der Angeklagte sei ihm mit einem Lächeln entgegengetreten.

Der Deutsche hat der Staatsanwältin zufolge bereits Wochen vor dem Angriff eine Faszination dafür entwickelt, einen anderen Menschen mit einem Messer umzubringen. Experten sprechen in solchen Fällen oft von «Mordlust». Das eher seltene Mordmerkmal werde als unnatürliche Freude an der Vernichtung des menschlichen Lebens definiert. (dpa)


 

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