Keks zur Maß: Brotzeit in Bayerns Biergärten mit Cannabis-Gebäck?

| War noch was…? War noch was…?

Oktoberfest, Biergarten - Bayern pur, sozusagen Wahrzeichen der Lebensart. Ausgerechnet hier schlägt man sich nun mit dem von der Staatsregierung nicht gewollten Cannabisgesetz herum. Mal abgesehen vom Joint-Rauchen: Was ist mit Cannabis-Keksen?

Im originalen bayerischen Biergarten packen die Gäste ihre mitgebrachte Brotzeit aus. Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist laut der von den Einheimischen vor Jahrzehnten in einer Biergartenrevolution genannten Massendemonstration erstrittenen Biergartenverordung ausdrücklich erlaubt, als soziales Gut sogar gewollt. Damit ist nach erster Einschätzung des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern auch der Verzehr von Cannabis-Keksen zunächst zulässig.

«Der Wirt muss dulden, dass einfach zubereitete Speisen vom Gast mitgebracht und vor Ort verzehrt werden», erläutert Dehoga-Sprecher Frank John. Wer einen Biergarten betreibe und damit auch länger - nämlich bis 23.00 Uhr - draußen geöffnet haben dürfe, der müsse eben auch die übrigen Vorgaben der Biergartenverordnung erfüllen. Allerdings habe der Wirt das Hausrecht. Darüber kann er nach Juristenmeinung wohl auch ein explizites Cannabis-Keks-Verbot aussprechen. Am Augustiner-Keller an der Arnulfstraße mit seinem großen Biergarten prangt mit Verweis auf das Hausrecht schon ein Schild, das den Konsum «in jeglicher Form» untersagt. 

Stets sind unter den Gästen in Biergärten - wie auch auf dem Oktoberfest und anderen Volksfesten - Familien mit Kindern. Das Gesundheitsministerium argumentiert, in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen sei der Cannabis-Konsum jeglicher Art verboten. Denn das Gesetz, so unterstreicht ein Ministeriumssprecher, unterscheide nicht zwischen Rauchen und Verzehr. Nach Auffassung des Ministeriums ist eine unmittelbare Gegenwart und damit ein Konsumverbot immer dann gegeben, wenn Minderjährige den Cannabis-Konsum mitbekommen. 

Die Frage ist, ob das bei den Gebäckstücken der Fall sein könnte. Kaum vorstellbar auch, dass die Brotzeitpakete der Besucher am Biergarten-Eingang kontrolliert werden könnten. 

Die traditionelle Biergarten-Betriebsform biete speziell die Möglichkeit, die mitgebrachte eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, heißt es in der Begründung zu der Biergartenverordnung von 1999. «Biergärten erfüllen wichtige soziale und kommunikative Funktionen, weil sie seit jeher beliebter Treffpunkt breiter Schichten der Bevölkerung sind und ein ungezwungenes, soziale Unterschiede überwindendes Miteinander ermöglichen», heißt es weiter. Die Brotzeit näher zu definieren - daran hat man vor nunmehr 25 Jahren nicht gedacht. 

Auch Veranstalter diverser Volksfeste, Wiesnwirte und Schausteller machen sich derzeit Gedanken, wie mit dem neuen Cannabisgesetz umzugehen ist. 

Nun gibt es Bestrebungen der Staatsregierung, Möglichkeiten für die Kommunen zu schaffen, den Cannabis-Konsum beispielsweise auf Volksfesten und in Biergärten zu verbieten. Bisher geht es da wohl vordringlich ums Rauchen. Vom Keks zum Bier war bisher dem Vernehmen nach noch nicht die Rede. Aber noch ist konkret nichts beschlossen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen kommen bei einem Hotelbrand in Westbengalen Menschen ums Leben. Diesmal ist die Millionenstadt Kolkata betroffen.

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand.

Die Chefermittlerin im Fall Block hat ihre Zeugenaussage abgeschlossen. Nun können sich die Verteidiger dazu äußern. Mehrere Anwälte erheben Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Unbekannte haben in einem Hotel in Hamburg-Heimfeld einen Geldautomaten aufgebrochen und sind mit ihrer Beute geflüchtet. Sprengmittel kamen nach Erkenntnissen der Polizei nicht zum Einsatz.

Zu viele Fische, zu wenig Licht: Nach einer Bürgerbeschwerde nimmt die Veterinärbehörde ein Aquarium im Gastraum eines Karlsruher Lokals unter die Lupe – und stellt dabei gleich mehrere Verstöße fest.

Freibergs Oberbürgermeister Preißler wird vorgeworfen, vor kurzem in einem Leipziger Hotel randaliert und Gegenstände aus dem Fenster geworfen zu haben. Nun wurde offiziell ein Disziplinarverfahren eröffnet.

In Peking sollen Essenskuriere künftig weniger unter Zeitdruck stehen. Wartezeiten an roten Ampeln werden aus der Lieferzeit herausgerechnet. Zudem sollen schlechtes Wetter und schwierige Verkehrsverhältnisse stärker berücksichtigt werden.