Klägerin fordert 1,5 Millionen Dollar nach Sturz wegen Kartoffelpüree in Outback-Steakhouse

| War noch was…? War noch was…?

Eine 56-jährige Frau aus dem US-Bundesstaat Virginia hat die Restaurantkette Outback Steakhouse auf 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz verklagt. Nach Angaben der Klägerin soll sie im Mai 2023 in einer Filiale in Sterling, Virginia, auf verschüttetem Kartoffelpüree ausgerutscht sein und dabei schwere Verletzungen erlitten haben.

Wie die US-Nachrichtenseite CBS News berichtet, wurde die Klage zunächst beim Bezirksgericht von Loudoun County eingereicht und im Juli 2025 an ein Bundesgericht verwiesen. Die Klägerin Tracy Renshaw wirft dem Unternehmen vor, seiner Pflicht zur Gewährleistung einer sicheren Umgebung für Gäste nicht nachgekommen zu sein.

Klägerin schildert Sturz auf verschüttetem Kartoffelpüree im Restaurant

Laut Klageschrift befand sich Renshaw auf dem Weg zur Toilette, als sie auf eine rutschige Substanz trat. Dabei habe es sich offenbar um Kartoffelpüree gehandelt. Die Frau sei gestürzt und mit dem Gesicht auf dem harten Boden des Restaurants aufgeschlagen.

Nach Angaben der Klägerin sei die verschüttete Speise über einen längeren Zeitraum auf dem Boden verblieben. Zudem habe das Restaurant Gäste nicht auf die mögliche Gefahrenstelle hingewiesen. In der Klage wird die Situation als „unangemessen gefährlich“ beschrieben.

Klage wirft Restaurantkette Fahrlässigkeit bei Gefahrenbeseitigung vor

Die Klägerin macht geltend, die Restaurantkette habe ihre Sorgfaltspflichten verletzt. In der Klageschrift heißt es, das Unternehmen habe „eine rutschige fremde Substanz auf dem Boden verbleiben lassen“, diese nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernt und Gäste nicht vor der Gefahrenstelle gewarnt.

Nach Angaben von CBS News reagierte Outback Steakhouse zunächst nicht auf Medienanfragen zu dem Verfahren. In dem Verfahren weist das Unternehmen die Vorwürfe nach den vorliegenden Berichten zurück.

Klägerin macht dauerhafte Verletzungen und Kosten geltend

Renshaw erklärt, sie habe durch den Vorfall erhebliche Schmerzen sowie schwere und dauerhafte Verletzungen erlitten. Konkrete Angaben zu Art und Umfang der Verletzungen werden in den vorliegenden Gerichtsunterlagen laut den Berichten nicht gemacht.

Darüber hinaus macht die Klägerin geltend, dass ihre Arbeitsfähigkeit infolge des Unfalls eingeschränkt sei. Außerdem seien ihr medizinische Behandlungen und Krankenhauskosten entstanden. Mit der Klage fordert sie deshalb Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar, was umgerechnet rund 1,3 Millionen Euro entspricht.

Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sorgen in den USA regelmäßig für öffentliche Aufmerksamkeit. Über die Vorwürfe im vorliegenden Fall muss nun das zuständige Gericht entscheiden.

Text erstellt mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz


Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen kommen bei einem Hotelbrand in Westbengalen Menschen ums Leben. Diesmal ist die Millionenstadt Kolkata betroffen.