Kurz vor der Reise: Neue Betrugsmasche zielt auf Hotelgäste

| War noch was…? War noch was…?

Kurz vor dem Urlaub trudelt per Messenger eine Nachricht des bereits gebuchten Hotels ein? Die Zahlung sei fehlerhaft gewesen und müsse wiederholt werden? Dann ist höchste Vorsicht geboten, berichtet das IT-Fachmagazin «c't».

Denn dahinter könnte ein ausgeklügelter Betrugsversuch stecken, der auf echten Buchungsdaten basiert. Es gelte: Keinesfalls auf Links in derartigen Nachrichten klicken. Im Zweifel direkt beim Hotel oder der Unterkunft anrufen.

Hotels sind schon ausgetrickst worden - jetzt sind die Gäste dran

Doch was steckt hinter dem Betrug? Die Angreifer haben sich selbst über erfolgreiche Phishing-Angriffe Zugang zu den Konten verschafft, über die die Hotels ihre Buchungen auf den Plattformen abwickeln und verwalten. Und dort lagern viele sensible Informationen: vollständige Gästenamen, Reisezeiträume oder eben auch Telefonnummern.

Mit diesen Daten täuschen die Betrüger die Identität des Hotels vor und fordern die Reisenden auf, eine angeblich fehlerhafte Zahlung über einen mitgeschickten Link zu begleichen. Da die Nachrichten auf realen Buchungsdaten beruhen, wirken sie täuschend echt.

Nachricht kurz vor Reisestart ist kein Zufall, sondern Kalkül

Sie werden von den Kriminellen gezielt kurz vor Reisebeginn, also zu einem Zeitpunkt, an dem das Stresslevel vermutlich hoch und die Aufmerksamkeit gegenüber Ungereimtheiten geringer ist. Die verknüpften Links führen auf gefälschte Zahlungsseiten, auf denen Kreditkartendaten abgegriffen werden.

Viele betroffene Gäste erhielten oder erhalten die Betrugs-Nachrichten zeitgleich mit Phishing-Warnungen der Buchungsplattform, was die Lage zusätzlich unübersichtlich macht.

5 Tipps zum persönlichen Schutz

Reisenden empfehlen die Experten zum persönlichen Schutz Folgendes:

  1. Skepsis bei Messenger-Zahlungsaufforderungen: Seriöse Hotels forderten Zahlungen grundsätzlich über die offiziellen Kanäle der Plattform oder direkt vor Ort.
  2. Buchung selbst prüfen: Alle relevanten Informationen lassen sich jederzeit über die offizielle App oder Webseite der Buchungsplattform einsehen.
  3. Verdächtige Nachrichten melden: Wer eine fragwürdige Nachricht erhält, sollte diese umgehend dem Kundenservice der Plattform melden.
  4. Im Zweifel direkt anrufen: Ein kurzer Anruf beim Hotel über eine selbst recherchierte Nummer klärt rasch, ob die Nachricht echt ist.
  5. Sofort reagieren: Wer bereits auf einen Link geklickt und Zahlungsdaten eingegeben hat, sollte die betreffende Kreditkarte sofort sperren lassen und Anzeige erstatten.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Etliche Menschen klagten in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Probleme. Zahlreiche Rettungskräfte rückten an. Mittlerweile ist die Ursache für die Beschwerden bekannt.

Für das Hotel Palace in Luzern war ein angebliches Verkaufsinserat über 275 Millionen Euro aufgetaucht. Das Hotelmanagement dementierte einen Verkauf und bezeichnet das Angebot als vollständig erfunden.

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?