Luxus-Urlaube erschwindelt - Bewährungsstrafe für 32-Jährige

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Nachdem sie sich zwei teure Urlaube in Griechenland und Spanien erschwindelt hat, ist eine Frau vom Amtsgericht Frankfurt zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht erließ am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl gegen die 32-Jährige, nachdem lediglich der Verteidiger der Angeklagten vor Gericht erschienen war. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Verlobten wurde wegen geringer Schuld ohne weitere Auflagen eingestellt.

Die Angeklagte hatte im Juni 2019 zunächst mit einer Scheckkarte eine Fünf-Tage-Luxusreise nach Kreta gebucht und sie gemeinsam mit dem 30 Jahre alten Verlobten auch angetreten. Das Paar logierte in einem Fünf-Sterne-Hotel und hatte unter anderem einen eigenen Swimmingpool zur Verfügung.

Nur einen Monat später ging eine Reise nach Barcelona, wo ebenfalls ein mehrtägiger Luxus-Urlaub absolviert wurde. Auch hier erwies sich das auf der Scheckkarte genannte Konto als ungedeckt. Den Reiseveranstaltern entstand ein Schaden von mehr als 15 000 Euro.

Vor Gericht konnte dem anwesenden Mitangeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er von den betrügerischen Absichten der Frau gewusst hat. Deshalb stimmte auch die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu. Zusätzlich verfügte das Gericht über die Einziehung des Schadensbetrags, der - falls er gezahlt werden kann - den geschädigten Veranstaltern zugeleitet wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


 

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