Mäusejagd mit Klebefallen - Gastwirt wegen Tierquälerei vor Gericht

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Weil er mit verbotenen Klebefallen auf Mäusejagd gegangen sein soll, muss sich an diesem Mittwoch (11.30 Uhr) ein 56 Jahre alter Gastwirt vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten. In einem Lagerraum neben der Gaststätte in Frankfurt-Sachsenhausen waren im vergangenen Jahr zwei Mäuse entdeckt worden, die nach einem mehrstündigen Todeskampf auf den ausgelegten Klebefallen gestorben waren.

Dem Gastwirt ging daraufhin wegen Tierquälerei ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 5000 Euro (40 Tagessätze) zu, gegen den er jedoch Einspruch einlegte. Das Gericht will den Prozess an einem Verhandlungstag abschließen. (AZ 8940 Js 251651/20) (dpa)


 

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