Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

13 Menschen sind bei einem Kellerbrand in einem Hotel in Asendorf (Landkreis Harburg) leicht verletzt worden. Sie kamen mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus, wie die Polizei mitteilte.

Der bekannte Gastronom Michael Käfer betrauert, dass es das München der 80er Jahre nicht mehr gibt. Er nennt auch die Gründe, warum sich die Stadt aus seiner Sicht verändert hat.

Alkoholflaschen auf dem Schreibtisch, fiese Hinterlassenschaften im Bad: Die Kaulitz-Zwillinge berichten von einer ausgeuferten Aftershow-Party im Europa-Park. War es wirklich so schlimm?

Vor knapp einer Woche bricht in einem Hotel in Cochem ein Feuer aus. Jetzt hat die Polizei erste Ermittlungsergebnisse bekanntgegeben.

Eine aktuelle Untersuchung von Fit Reisen vergleicht die Taxipreise in den 80 größten deutschen Städten und offenbart enorme Preisunterschiede. Während Wiesbaden als günstigster Standort ermittelt wurde, zahlen Fahrgäste in Moers und Erfurt bundesweit die höchsten Tarife.

Ein 53 Jahre alter Mann hat am Sonntagabend ein Restaurant in der Bühlertalstraße in Bühl verlassen, ohne seine Rechnung zu begleichen. Nach Angaben der Polizei verfolgte ein Mitarbeiter des Restaurants den Mann bis zum Stadtpark und brachte ihn zurück in das Lokal.

Ein Gastronom aus Neu-Ulm steht im Verdacht, Sozialkassen um mehr als eine Million Euro betrogen zu haben. Wie der Zoll auf seine Spur kam und welche Konsequenzen sich für den mutmaßlichen Betrüger ergeben.

Nach dem Brand mit 41 Todesopfern in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in den frühen Morgenstunden des 1. Januar wird nun auch der Gemeindepräsident vernommen. Worum es bei den Ermittlungen und den Vorwürfen geht.

1.200 Menschen im Bikini am Strand – auf Usedom soll ein Weltrekord fallen. Hinter der Aktion steht ein Fahrlehrer und passionierter Bademodensammler - unterstützt von einem Museum aus dem Südwesten.

Nach einem Brand in einem Wohn- und Geschäftsgebäude in Rahden in der Nacht zum 12. April 2026 ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen schwerer Brandstiftung. Die Täter sollen mehrere Brände im Gebäude gelegt haben